Bei Großkonzerten steht der Jugendschutz an erster Stelle

Michael Zimmermann erklärt, worauf es ankommt, wenn Minderjährige ihre Idole belagern.

Bei Großkonzerten steht der Jugendschutz an erster Stelle
Foto: Melanie Zanin

Düsseldorf. Bei Konzerten wie dem der Boygroup One Direction ist das zuständige Ordnungsamt in besonderer Weise gefordert. Die Konzertbesucher sind mehrheitlich noch nicht volljährig, manche nicht einmal 12 Jahre alt. Da ist der aufpassende Blick auf die Jugendlichen unumgänglich und stärker gefordert als sonst.

„Wir vom Ordnungsamt stellen insgesamt acht Kräfte rund um die Esprit Arena, um dafür zu sorgen, dass keine Jugendschutzbestimmungen überschritten werden“, erklärt der Leiter des Ordnungsamtes, Michael Zimmermann. „Zusammen mit Kollegen vom Jugendamt nehmen wir in erster Linie eine beobachtende Stellung ein.“

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Für jegliche Form der Betreuung sind die Ordnungshüter vor Ort zuständig — sofern es nötig ist. „Wenn nach dem Konzert plötzlich ein Besucher oder eine Besucherin alleine dasteht, vermitteln wir natürlich den Kontakt zu den Eltern und sorgen im Notfall dafür, dass alle nach Hause kommen“, schildert Zimmermann ein mögliches Szenario. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz seien jedoch mehrheitlich die zu klärenden Vorkommnisse: „Wenn unter 18-Jährige beim Rauchen angetroffen werden oder, was zwar selten ist, aber vorkommen kann, Jugendliche mit Alkohol erwischt werden, dann nehmen wir natürlich die Personalien auf und die Eltern werden eingeschaltet.“

Eine Frage bleibt noch: Müssen die Jugendlichen nicht eigentlich zur Schule? „Ja, tatsächlich haben wir einige Schulschwänzer erwischt. Um die 50 können wir bei diesem Konzert verzeichnen. In dem Fall wird die Schule direkt kontaktiert. Viele haben jedoch tatsächlich eine Bescheinigung oder die Erlaubnis ihrer Eltern dabei.“

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