Behörden streiten über das Picknick des Scheichs im Naturschutzgebiet

Nach der hoheitlichen Mittagspause in einem Nettetaler Naturschutzgebiet weist die Staatskanzlei die Verantwortung von sich.

Behörden streiten über das Picknick des Scheichs im Naturschutzgebiet
Foto: dpa

Nettetal/Düsseldorf. Das Picknick von Scheich Mohammed bin Raschid al-Maktum in einem Nettetaler Naturschutzgebiet schlägt hohe Wellen. Nach der exklusiven Berichterstattung unserer Zeitung am Donnerstag über die Mittagspause des Vize-Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) an den Krickenbecker Seen (Kreis Viersen) gibt es unter anderem in sozialen Netzwerken heftige Kritik an der Entscheidung der Stadt Nettetal, dem Emir und seinem Tross die „Rast“ zu gewähren. Auf Ebene der Behörden läuft ein Streit über die Verantwortung in dieser Thematik.

Ein Sprecher der Stadt Nettetal hatte am Mittwoch gegenüber unserer Zeitung erklärt, dass die Botschaft der Emirate in Berlin, das Bundeskanzleramt und die Staatskanzlei NRW darum gebeten hätten, dem Herrscher von Dubai die Pause in der niederrheinischen Idylle zu gewähren.

Dieser Darstellung widerspricht die Staatskanzlei: Es habe keine Anfrage seitens der Staatskanzlei in Nettetal gegeben. Vielmehr habe die Stadt in Düsseldorf angefragt, weil „eine Abordnung des Scheichs vorstellig geworden sei und eine kurzfristige Nutzung des Seeufers beantragt habe“. „In dem Telefonat hat die Staatskanzlei deutlich gemacht, dass sie in keiner Weise auf die Entscheidungsfindung der örtlich zuständigen und nach Recht und Gesetz handelnden Behörden Einfluss nimmt“, heißt es in einer Stellungnahme der Landesbehörde.

Mehrere Quellen bestätigten unserer Zeitung gestern, dass zwischen Staatskanzlei, Stadt Nettetal und dem Kreis Viersen als zuständiger Genehmigungsbehörde die Drähte geglüht haben. Mit dem Ergebnis, dass die Pressestelle der Stadt am Abend eine Stellungnahme veröffentlichte: „Aufgrund der Berichterstattung zum Besuch von Scheich Muhammad bin Raschid Al Maktum stellt die Stadt Nettetal klar, dass es sich um eine vertretbare Duldung der Veranstaltung handelte. Weder das Bundeskanzleramt noch die Staatskanzlei NRW haben die Stadt aufgefordert oder gar Druck ausgeübt, eine illegale Veranstaltung durchzuführen oder zu genehmigen.“

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