Audi S3: Dienstwagen zu Schrott gefahren

Autoverkäufer rammte Haltestelle. Dabei hatte er keinen Führerschein mehr und war angetrunken. 9000 Euro Geldstrafe.

Audi S3: Dienstwagen zu Schrott gefahren
Foto: Andreas Bischof

Düsseldorf. Klaus R. (Name geändert) arbeitete als Autoverkäufer bei einem bekannten Düsseldorfer Unternehmen. Dort ahnte man offenbar nichts davon, dass der 42—Jährige seinen Führerschein abgeben musste. Denn nach wie vor durfte er einen Audi S3 als Dienstwagen nutzen. Mit dem Fahrzeug rammte Klaus R. nachts eine Rheinbahn-Haltestelle. Dabei war er auch noch angetrunken und machte sich aus dem Staube. Gestern sollte er sich vor dem Landgericht verantworten.

Um kurz nach eins war der Autoverkäufer im Januar vor zwei Jahren auf der Franziusstraße unterwegs. Dabei verlor er die Kontrolle über den Audi. Der Wagen krachte in die Rheinbahn-Haltestelle, die dabei erheblich beschädigt wurde. Auch der Dienstwagen war ein Totalschaden, mehr als 46 000 Euro hätte die Reparatur gekostet. Zu Fuß trat der Angeklagte die Flucht an, konnte aber wenig später von der Polizei festgenommen werden.

Es wurde eine Blutprobe angeordnet, die ergab, dass der Familienvater alkoholbedingt fahruntüchtig war. Wie es in der Anklage der Staatsanwaltschaft heißt sei es außerdem reiner Zufall gewesen, dass sich zu dem Zeitpunkt keine Menschen an der Haltestelle befanden. Vom Amtsgericht war Klaus R. bereits zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt worden. Außerdem sollte ihm 15 Monate lang kein neuer Führerschein ausgestellt werden. Dagegen hatte der Autoverkäufer Berufung eingelegt.

Zum Prozess vor dem Landgericht erschien allerdings gestern nur sein Verteidiger, der dem Richter eine Vollmacht vorlegte. Sein Ziel war es, die Geldstrafe zu reduzieren. Denn für Klaus R. hatte die nächtliche Unfall-Fahrt erhebliche Konsequenzen. Seine Stelle hat der 42-Jährige verloren, zurzeit verfügt er über kein Einkommen.

Verhandelt wurde nur ganz kurz. Denn der Richter stellte fest, dass die Berufung wegen eines Formfehlers keine Aussicht auf Erfolg habe. Daraufhin wurde der Einspruch zurückgezogen.

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