Gericht Anwalt beschimpft Richter als Sittenstrolch

Düsseldorf · Der Jurist war mit der Entscheidung in einem Zivilverfahren nicht zufrieden und beschimpfte den Richter. Das hatte Konsequenzen.

 Symbolbild

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Foto: dpa/Ina Fassbender

Weil er einen Vorsitzenden Richter als Rechtsbeuger und Sittenstrolch beschimpft hatte, musste sich ein 63-Jähriger am Freitag vor dem Amtsgericht verantworten. Besonders prekär: Der Mann ist selbst Rechtsanwalt und müsste wissen, was verboten ist. Trotzdem zeigte der Jurist in der Verhandlung keinerlei Einsicht und wiederholte den „Sittenstrolch“ mehrfach. Seine Zulassung als Anwalt hatte der Angeklagte allerdings schon vor Jahren verloren.

Wütend ist der 63-Jährige über den Ausgang eines zivilen Rechtsstreits, der sich über 19 Jahre hingezogen haben soll. Dabei ging es angeblich um 320 000 Euro. Im Rahmen des Verfahrens wurde dem Angeklagten auch die Zulassung als Anwalt entzogen, weil er einen Zeugen zur Falschaussage angestiftet haben soll – was der Mann bis heute bestreitet. In letzter Instanz vor dem Oberlandesgericht ging der Prozess verloren.

Das brachte den Juristen vollends auf die Palme. Er erstattete schriftlich bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den Vorsitzenden Richter, den er als Rechtsbeuger und Sittenstrolch beschimpfte. Die Staatsanwaltschaft ermittelte aber nicht gegen den Richter, sondern gegen den 63-Jährigen. Und zwar wegen Beleidigung.

Als „lachhaft“ bezeichnete der Angeklagte, der inzwischen von Hartz IV leben muss, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Seine Aussagen seien von der freien Meinungsfreiheit gedeckt. Und ein Sittenstrolch sei der Richter, weil er mit seinem Urteil gegen die guten Sitten verstoßen habe.

Dem folgte die Amtsrichterin allerdings nicht. Zumindest der „Sittenstrolch“ sei eindeutig ehrverletzend. „Sie sind an dem Punkt angekommen, an dem Sie das alles akzeptieren müssen“, gab sie dem Juristen mit auf den Weg. Und  dazu eine Geldstrafe von 1200 Euro. Der 63-Jährige kündigte noch im Saal an, dass er gegen die Entscheidung in Berufung gehen will. 

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