Gericht Sicherer Tipp vom Kumpel war falsch:  Ein Jahr Haft für Kaufhausdieb

Düsseldorf · 21-jähriger glaubte, dass die Warensicherung nicht funktionierte. Er muss ins Gefängnis.

Symbolbild

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Foto: picture alliance / dpa/Daniel Reinhardt

Den Tipp hatte der 21-Jährige  von einem Kumpel. Der hatte ihm versichert, dass man in einem Bekleidungsgeschäft an der Schadowstraße „ganz toll klauen“ könne, weil dort die Warensicherung nicht funktioniert. Das ließ sich der junge Mann  nicht zweimal sagen und marschierte schnurstracks in den Laden. Doch als er mit sechs Jacken und einem Sweater  im Gesamtwert von 283 Euro nach draußen laufen wollte, stoppte ihn der Hausdetektiv mit dem Diebesgut. Sein Kumpel hatte Unsinn erzählt. Darum musste sich der 21-Jährige am Freitag wegen Diebstahls vor dem Amtsgericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, dass er die Sachen gewinnbringend  weiterverkaufen wollte. Das allerdings stritt der 21-Jährige ab. „Mein Mandant wollte sich vor dem Winter mit Kleidung eindecken“, erklärte seine Rechtsanwältin. Er habe den Diebstahl spontan begangen, nachdem er den Tipp von seinem Bekannten bekommen hatte.

Allerdings war der Mann im Mai schon einmal wegen Diebstahls verurteilt worden und stand noch unter Bewährung. „Ich bin jung und es war eine Dummheit von mir“, sagte der 21-Jährige in seinem letzten Wort. Der Amtsrichter verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von einem Jahr, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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