Gericht Amtsrichterin wegen Betrugs zu Geldstrafe verurteilt

Düsseldorf · Die Frau soll für die Kinder ihres Ex-Ehemanns Gelder abkassiert haben – dabei handelt es sich nach ihrer Aussage aber um ein Missverständnis.

 Symbolbild.

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Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Sie entscheidet über das Schicksal von Angeklagten. Doch jetzt sieht sich Richterin Svenja T. (35/Name geändert) selbst einem schlimmen Vorwurf ausgesetzt. Sie soll für die Kinder ihres Ex-Mannes unberechtigt Gelder kassiert haben. Dafür wurde sie am Mittwoch von einer Kollegin wegen Betrugs zu 5000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Dabei war alles nur ein großes Missverständnis. Als sie mit ihrem Ex und dessen Kindern noch in Gemeinschaft lebte, hatte sie als Beamtin des Landes Anspruch auf Familienzuschlag. Dann trennte sie sich, zog aus der gemeinsamen Wohnung aus. Das teilte sie auch dem Landesamt für Besoldung mit. Doch dieses Schreiben kam nie an der richtigen Stelle an. Also wurde weiter gezahlt. Insgesamt 3230 Euro, wie bei der Anklage herauskam.

Briefe des Landesamtes, das sie wegen des Zuschlags mehrfach kontaktierte, ignorierte sie, weil sie zu dieser Zeit möglichst wenig Kontakt zu ihrem Ex haben wollte und davon ausging, dass bereits alles geregelt war – falsch gedacht.

Die Staatsanwältin machte der Richterin klar, dass sie als Beamtin eine besondere Treuepflicht gegenüber ihrem Dienstherrn hat. Sie hätte ihre Bezüge überprüfen und den Fehler melden müssen.

Das Land NRW hat den Schaden durch Gehaltskürzungen bis auf 400 Euro bereits ausgeglichen. Diesen Betrag muss sie nun noch als Strafe zahlen.

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