Amtsgericht Düsseldorf 63-Jähriger tritt gegen Auto und beleidigt Fahrerin

Düsseltal. · Der Wagen habe ihn beim Aussteigen aus der Bahn behindert, sagte er als Angeklagter vor Gericht.

 Bei guter Führung wird ihm die Strafe erlassen.

Bei guter Führung wird ihm die Strafe erlassen.

Foto: Wulf Kannegießer

Er habe „Todesangst gehabt“ beim Aussteigen aus einer Straßenbahn an der Grafenberger Allee. „Der Mob wollte mich lynchen, das Pack, dieses Gesindel“, zeterte ein 63-jähriger Frührentner am Montag vor dem Amtsgericht. Dort musst er allerdings auf der Anklagebank Platz nehmen.

Denn die Ursache für sein Dilemma hatte er selbst geschaffen: Beim Aussteigen hatte er sich über die neben der Bahn vor der Ampel stehenden Autos so geärgert, dass er eine Fahrerin (27) als „dumme Schnepfe“ beleidigte, durch einen Tritt ihrem nagelneuen Auto tiefe Kratzer verpasste – und behauptete, die Frau habe ihn sogar angefahren. „So etwas ist nicht akzeptabel“, fand die Staatsanwältin und sperrte sich dagegen, das Verfahren gegen den renitenten Mann einzustellen.

Vor rund einem Jahr war die Situation an der Haltestelle Lindemannstraße eskaliert. Die Autofahrerin beschrieb das so: Sie habe an der Kreuzung bei Rot angehalten, danach habe neben ihrem Wagen eine Bahn gestoppt, die Türen geöffnet. Der angeklagte Rentner habe gleich geschimpft, weil zwischen Bahn und Auto angeblich nicht genug Platz zum Aussteigen geblieben sei. Der wiederum erklärte dem Gericht: „Ich bin schwerbehindert, konnte nicht aussteigen, bekam Panik, denn vom Einkaufen hatte ich noch meinen vollen Trolley dabei!“ Also habe er sich am Auto der jungen Frau „abgestützt“, offenbar just, als diese vorfuhr, um ihm mehr Platz einzuräumen. „Ich konnte einen Sturz gerade noch vermeiden“, so der Angeklagte. Geklärt war die Lage damit für ihn nicht: Er beleidigte laut Zeugenaussagen die Fahrerin, trat gegen ihr Auto. „Kein Aas hat mir geholfen“, beklagte sich der 63-Jährige noch im Gerichtssaal. Weil er seit einem Arbeitsunfall traumatisiert sei und stets panisch befürchte, sich erneut schwere Knochenbrüche zuzuziehen, regte sein Anwalt an, das Verfahren einzustellen. Das lehnte die Staatsanwältin ab. Damit sich der Frührentner künftig mehr beherrscht in ähnlichen Situationen, solle er eine Geldstrafe von 400 Euro auf Bewährung erhalten. So urteilte auch der Richter. Führt sich der Angeklagte in nächster Zeit ohne weitere Klagen, kann die Strafe erlassen werden.

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