Altstadt-Brandstifter verurteilt

Alexander T. muss drei Jahre und acht Monate in Haft.

Düsseldorf. Eine Serie von Brandstiftungen in der Düsseldorfer Altstadt und der Duisburger Innenstadt sorgte im Herbst vergangenen Jahres für Aufsehen: Innerhalb weniger Wochen gingen unter anderem ein Müllcontainer, Terrassen-Möbel, eine Gaststätten-Toilette und ein Marktstand auf dem Carlsplatz in Flammen auf.

Auch ein Haus an der Schneider-Wibbel-Gasse fing Feuer: Weil sich das Überdruckventil einer Gasflasche aus einem Heizpilz durch die Hitze geöffnet hatte, gab es eine meterhohe Stichflamme. Bis zum vierten Stock zerplatzten die Fenster. Der Gesamtschaden der Brände wird auf rund 40.000 Euro geschätzt.

Der Täter, der 20-jährige Alexander T., ist am Dienstag nach Jugendstrafrecht vom Duisburger Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden.

In der Urteilsbegründung hieß es, der junge Mann sei wegen seiner Reifeverzögerung nach Jugendstrafrecht zu bestrafen. Ein Sachverständiger hatte zur Schuldfähigkeit des Brandstifters ausgesagt, dass es sich um einen Erwachsenen mit der Reife eines Jugendlichen handele. Eine Persönlichkeitsstörung könne nicht attestiert werden, weil die Entwicklung noch nicht abgeschlossen sei.

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