Alkoholgesetz ohne Wirkung

Wirte dürfen keinen Alkohol an Betrunkene verkaufen – eine Alternative zum Konsumverbot? Nein, denn dieses Gesetz ist nicht zu kontrollieren.

Düsseldorf. Nachdem das Freiburger Alkoholverbot gekippt und die Idee auch in Düsseldorf verworfen wurde, werden alternative Wege diskutiert. Wie hält man die Leute davon ab, sich vollkommen aus der Selbstbeherrschung zu schießen? Dabei ist die Gesetzeslage in diesem Punkt eigentlich eindeutig - und das schon lange: Das Gaststättengesetz verbietet den Alkoholausschank an bereits erkennbar Betrunkene. Eine gute Idee. Aber offenbar nicht durchsetzbar.

"Für uns ist das Gesetz sehr schwierig zu kontrollieren", sagt Peter Theisen vom Ordnungsamt. Denn wann ist ein Gast "erkennbar betrunken"? "Wir hatten an Karneval schon den Fall, dass jemand aus einer Gaststätte gekommen und direkt umgefallen ist - der war sichtlich betrunken", verdeutlicht Theisen.

"Aber das ist die Ausnahme." In solchen Extremfällen könnte die Stadt ermitteln, wer den Alkohol ausgeschenkt hat. "Dann droht sogar der Entzug der Konzession", sagt Theisen. Aber der Ordnungsdienst prüft nicht in den Kneipen, wer dort aussieht, als hätte er genug, und dennoch weiter bestellt.

"Von den Wirten wird dieses Verbot sicher nicht immer eingehalten", sagt Herbert Windhövel aus dem Ordnungsdezernat. Das kann in der Tat so ziemlich jeder Altstadtbesucher aus eigener Anschauung bestätigen. Dennoch gibt es nach Informationen unserer Redaktion fast keine Verfahren gegen Wirte wegen Verstößen.

Der Ordnungsdienst kontrolliert laut Windhövel schwerpunktmäßig die Einhaltung des Jugendschutzes. Denn da gibt es eindeutige Maßstäbe: Wer Alkohol an 15-Jährige verkauft, macht sich strafbar. Die Entscheidung, wann ein Gast genug getrunken hat, fällt hingegen weniger leicht.

"Aber eigentlich müssten die Wirte einschätzen können, wann es so weit ist", sagt Windhövel. "Und der Wirt hat eine Kontrollfunktion. Das ist in der Altstadt unser deutlicher Appell." Und so versteht er auch das Gaststättengesetz in diesem Punkt: als einen Appell.

Insofern hat das bestehende Recht in den Augen von FDP-Fraktionschefin Marie-Agnes Strack-Zimmermann seine Berechtigung: "Es erinnert die Wirte an ihre Verantwortung. Es ist gut gemeint." Für kontrollierbar hält aber auch sie es nicht.

Seine Verantwortung sieht Uerige-Baas Michael Schnitzler durchaus. "Wir sind keine Abfüllstation, sondern ein Brauereiausschank", sagt er. Für seine Mitarbeiter gelte die Direktive: Gröhlende, betrunkene Gruppen müssen draußen bleiben. "Da geht es aber vor allem um die Lautstärke", meint Schnitzler.

Ähnlich sieht es Knoten-Wirtin Isa Fiedler: "Man muss sich die Gäste zu Beginn des Abends erziehen, bevor sie betrunken sind: Bei mir dürfen sie mitgröhlen, aber nur das Lied, das gerade läuft."

Wer schon torkelnd an ihre Tür kommt, wird ins Bett geschickt statt hereingelassen. "Wenn man das freundlich macht, gibt es selten Zirkus." Sie legt Wert darauf, dass niemand in ihrem Lokal einschläft und niemandem schlecht wird. Insofern könnten die Wirte die Entwicklung in der Altstadt schon entscheidend mitgestalten.

"Allerdings", sagt Fiedler, "sind wir auf der Straße machtlos." Ein Flaschenverbot, um schwere Körperverletzungen zu verhindern, und die massive Polizeipräsenz sind in ihren Augen die einzigen Alternativen zum Alkoholverbot.

Und auch Michael Schnitzler meint: "Gegen volltrunkene Junggesellenabschiede könnte der Ordnungsdienst schon etwas tun - indem er zum Beispiel eingreift, wenn da Schnapsflaschen auf die Straße geworfen werden." Dass es in Düsseldorf diese Regeln des guten Benehmens gibt, würde sich sicher herumsprechen - und der Atmosphäre in der Altstadt nur guttun.

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