Düsseldorf Achenbach-Prozess: Ueckers Ehefrau muss in den Zeugenstand

Der Achenbach-Prozess um beschlagnahmte Kunstwerke geht am 9. Oktober weiter.

Düsseldorf. Intensiv beschäftigt sich die Justiz mit den Nachwirkungen des Betrugsverfahrens von Kunstberater Helge Achenbach und seiner anschließenden Insolvenz. Zumindest ein Kapitel hätte am Dienstag eigentlich geschlossen werden sollen. Das Landgericht hatte eine Entscheidung in dem Zivilprozess angekündigt, den Dorothee Achenbach gegen die Familie der Aldi-Erben angestrengt hatte.

Doch offenbar ist die Kammer noch unschlüssig - sie will Christiane Uecker, die Ehefrau des Nagel-Künstlers Günther Uecker, doch noch als Zeugin anhören. In dem Verfahren geht es um Kunstwerke, die vom Insolvenzverwalter beschlagnahmt wurden. Darunter sollen sich auch Werke befinden, die das Privateigentum von Dorothee Achenbach sind.

Vor allem geht es um das Uecker-Bild „Both“, welches allein eine halbe Million Euro wert sein soll. Das ist angeblich ein Geschenk von Helge Achenbach an seine Ehefrau gewesen. Die Klägerin verlangt, dass ihre Kunstwerke wieder herausgegeben werden.

Christiane Uecker war bereits zweimal zu Verhandlungen geladen, erschien aber nicht. Sie soll angeblich bezeugen können, dass „Both“ Eigentum von Dorothee Achenbach ist. Zuletzt hatte die Kammer erklärt, dass man auf Christiane Uecker vermutlich verzichten könne.

Doch nun hat das Gericht seine Meinung geändert. Die Ehefrau des berühmten Künstlers soll am 9. Oktober in den Zeugenstand. Sollte sie wieder nicht erscheinen, droht ein Ordnungsgeld. Schlimmstenfalls können Zeugen auch von der Polizei vorgeführt werden.

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