Achenbach-Affäre: Waren Skulpturen Fälschungen?

In der Achenbach-Affäre sagte Karl-Heinz Schmäke jetzt als Zeuge vor Gericht aus.

Achenbach-Affäre: Waren Skulpturen Fälschungen?
Foto: Archiv-Fotos: Zanin/Lepke

Düsseldorf. Es ist einer von zahlreichen juristischen Kriegsschauplätzen in der Affäre um Kunstberater Helge Achenbach. Und der einzige, in dem auch seine Ehefrau Dorothee eine Rolle spielt. Denn die Aldi-Erben behaupten, dass es sich bei vier Skulpturen des verstorbenen spanischen Künstlers Juan Munoz um Fälschungen handelt. Das hätte Dorothee Achenbach als Kunstexpertin angeblich erkennen müssen, als die Figuren im Wert von einer knappen Million Euro von ihrem Ehemann an die Familie Albrecht verkauft wurden. Am Dienstag ging der Prozess vor dem Landgericht weiter.

Achenbach-Affäre: Waren Skulpturen Fälschungen?
Foto: Zanin/Lepke

Als Zeuge war Professor Karl-Heinz Schmäke geladen, in dessen Gießerei die Munoz-Serie „Conversation Piece“ hergestellt wurde. Der hält es für ausgeschlossen, dass aus seiner Werkstatt Fälschungen in Umlauf gebracht wurden, die auch noch seinen Stempel tragen.

Wie Schmäke berichtete, gab es 2001 eine Reklamation der Allianz—Versicherung in München. Die hatte über Helge Achernbach 22 Munoz-Figuren erworben, die aber fehlerhaft waren und rosteten: „Der Bleigehalt war zu hoch.“ Munoz kam selbst nach Düsseldorf und es wurde entschieden, dass die Figuren neu gegossen werden mussten. Die schadhaften Skulpturen gingen nach Madrid zurück.

Kurzfristig soll Munoz sich dann dafür entschieden haben, dass noch einmal zwei Serien mit erheblich veränderten Figuren gegossen werden, insgesamt 44 Stück. Während diese beiden Serien produziert wurden, verstarb der Künstler. Die Skulpturen sind dann von Helge Achenbach bezahlt und abgeholt worden. Was Schmäke sicher weiß: Die Formen wurden nach dem letzten Guss zerstört, wie es Munoz angeordnet hatte. Darum sei ausgeschlossen, dass später noch unautorisierte Exemplare hergestellt wurden. Er soll nun als Experte die vier Kunstwerke untersuchen, die sich noch im Besitz der Familie Albrecht befinden. Darüber will das Gericht nun entscheiden.

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