Raab-Prozess Abrechnungsbetrug: Bewährungsstrafe für Ex-Chef der Uni-Klinik

Düsseldorf. Bis zuletzt hatte Rechtsanwalt Sven Thomas gekämpft und ein fast dreistündiges Plädoyer gehalten. Doch am Ende folgte das Landgericht ihm nicht und verurteilte Wolfgang Raab, den ehemaligen Ärztlichen Direktor der Düsseldorfer Uni-Klinik, wegen besonders schwerer Untreue zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung.

Raab-Prozess: Abrechnungsbetrug: Bewährungsstrafe für Ex-Chef der Uni-Klinik
Foto: JM

Außerdem muss der 63-Jährige 10 000 Euro an den Verein der Freunde und Förderer der Heinrich-Heine-Universität zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Raab könnte Berufung einlegen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Professor vorgeworfen, mit seiner privaten Zahnambulanz einen Schaden von rund 350 000 Euro angerichtet zu haben, weil er einen Arzt beschäftigte, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter von der Uni bezahlt wurde. Davon blieb am Ende nur ein Bruchteil über. Das Gericht berechnet den tatsächlichen Schaden nur noch auf 28 348 Euro.

Allerdings habe Raab eine schwere Pflichtverletzung begangen, indem er den Arzt in den Räumen seiner Zahnambulanz beschäftigt habe, und zwar wöchentlich für 32,75 Stunden. Dieses Verhalten werteten die Richter als einen besonders schweren Fall der Untreue. Außerdem sei der Universität auch ein nicht-wirtschaftlicher Schaden entstanden, weil der wissenschaftliche Mitarbeiter nicht für die Lehre eingesetzt werden konnte.

Zuvor hatte Thomas einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert, oder allenfalls eine „Strafe unter Vorbehalt“. Als Raab 2006 die Position des Ärztlichen Direktors zunächst nur kommissarisch übernahm, sei die Uni in einer dramatischen finanziellen Situation gewesen. Fast ein halbes Jahr lang habe es überhaupt keinen Dienstvertrag gegeben. Es sei selbstverständlich, dass Raab unter diesen Umständen seine Zahnambulanz nicht aufgegeben habe.

Nun allerdings könnte Raabs Karriere an der Uni endgültig enden, wenn er womöglich bald auch die Leitung der Zahnklinik abgeben muss. Nach dem gestrigen Urteil äußerten sich — nach jahrelangem Schweigen — Heine-Universität und Uni-Klinik in einer gemeinsamen Presseerklärung. Und die klingt nicht gut für Raab: „Die Heinrich-Heine-Universität wird nun auf der Basis des bereits 2012 eingeleiteten und bis dato ruhenden Disziplinarverfahrens zeitnah entscheiden, welche disziplinarrechtlichen Konsequenzen sich aus dem erstinstanzlichen Urteil ergeben. Das Universitätsklinikum wird — ebenfalls zeitnah — über dienstliche Konsequenzen entscheiden.“

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