Düsseldorf 27-Jähriger muss nach Kirmes-Ausraster ins Gefängnis

Der 27-jährige Schützenbruder hatte seiner Freundin eine Kopfnuss verpasst. Er stand bei der Tat noch unter laufender Bewährung.

Weil er seiner Freundin nach einem Kirmes-Besuch eine Kopfnuss verpasst hat, muss ein 27-Jähriger nun ins Gefängnis.

Weil er seiner Freundin nach einem Kirmes-Besuch eine Kopfnuss verpasst hat, muss ein 27-Jähriger nun ins Gefängnis.

Foto: Andreas Bischof

Düsseldorf. Wenn Roberto T. (Name geändert) einen über den Durst getrunken hat, brennt bei ihm manchmal die Sicherung durch. Auf der größten Kirmes am Rhein ist der 27-Jährige jeden Tag mit seinen Schützenbrüdern unterwegs und spricht dem Alkohol zu. Im vergangenen Jahr verpasste er seiner Freundin auf dem Heimweg eine Kopfnuss. Das hatte am Montag für Roberto T., ein Nachspiel vor dem Amtsgericht. Mit Folgen. Denn der Mann muss für vier Monate ins Gefängnis.

Gegen ein Uhr nachts war das Paar am 15. Juli 2014 auf dem Heimweg vom Kirmesplatz. Doch Roberto T. wollte noch nicht nach Hause, sondern den Abend in der Altstadt ausklingen lassen. Dazu hatte seine 25-jährige Freundin aber überhaupt keine Lust. Der Angeklagte packte die Auszubildende plötzlich am Hals und verpasste ihr eine Kopfnuss. Die Mutter des Schützenbruders und eine weitere Zeugin gingen dazwischen, damit die 25-Jährige die Flucht ergreifen konnte.

Bei dem Vorfall hatte die 25-Jährige, die mit dem Angeklagten eine fünf Jahre alte Tochter hat, nur Prellungen davon getragen. Wie die junge Frau aussagte, sei sie von ihrem Freund vor drei Jahren aber schon einmal „grün und blau“ geschlagen worden. Damals wurde Roberto T. zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Auszubildende gab der Beziehung noch eine zweite Chance. Jezt ist das Paar getrennt.

Der Angeklagte erklärte, dass er sich an den Vorfall nicht mehr erinnern könne. Er habe seit zehn Uhr morgens auf der Kirmes „Bier und Killepitsch“ getrunken: „Da ist dann wohl was passiert.“ Seine Eltern hätten ihm schon einmal empfohlen, ein Anti-Aggressionstraining zu machen und den Alkohol zu lassen. Dazu konnte sich der Mann allerdings bisher nicht durchringen.

Auch die Amtsrichterin hatte nicht den Eindruck, dass Strafen den Angeklagten bisher beeindrucken konnten. Bei dem Vorfall auf der Kirmes stand Roberto T. nämlich noch unter laufender Bewährung. Am Montag wurde er für die Kopfnuss zu vier Monaten Haft verurteilt, die er auch absitzen muss.

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