Gericht Jungen Vater ins Koma geprügelt: 500 000 Euro Schadensersatz

Düsseldorf · Schicksalhafter Faustschlag vor der Altstadt-Bar Sir Walter. Angeklagter muss außerdem für sechs Jahre ins Gefängnis.

Zu sechs Jahren Haft und einer halben Million Euro Schadensersatz wurde der 24-Jährige verurteilt.

Zu sechs Jahren Haft und einer halben Million Euro Schadensersatz wurde der 24-Jährige verurteilt.

Foto: Dieter Sieckmeyer

Seit Mai vergangenen Jahres liegt der 30 Jahre alte Computerspezialist im Wachkoma. Er kann nicht sprechen, keine Reaktion zeigen. Was von der Außenwelt bei ihm ankommt, weiß niemand. Inzwischen ist er Vater geworden. Auch das wird er wohl nie realisieren, denn die Ärzte rechnen nicht damit, dass sich der Zustand des 30-Jährigen verbessert. Der Mann, der ihm das angetan hat, wurde am Freitag vom Landgericht verurteilt. Zu sechs Jahren Haft und einer halben Million Euro Schadensersatz, denn der IT-Experte wird immer ein Pflegefall bleiben.

Alles begann im Mai vergangenen Jahres vor der Szene-Bar Sir Walter an der Heinrich-Heine-Allee. Nachdem das Lokal geschlossen hatte, standen mehrere Gruppen noch vor der Tür. Plötzlich geriet eine Freundin des Angeklagten mit dem 30-Jährigen in Streit. Dass der Computerspezialist der Frau einen Klaps auf den Hintern gegeben hat, hält das Gericht für unwahrscheinlich.

Kurz danach sieht man auf einem Video, wie die völlig aufgelöste Dame zu dem 24-Jährigen geht. „Es ist offensichtlich, dass sie den Angeklagten heiß gemacht hat“, stellte der Anwalt der Nebenklage fest. Augenblicke später geht er ganz ruhig auf den Computerspezialisten zu, krempelt sich die Ärmel hoch und schlägt dem Opfer einmal mit der Faust ins Gesicht. Der 30-Jährige stürzte so unglücklich auf den Betonboden, dass er niemals wieder wach wurde. Der Schläger hatte sich einige Tage später der Polizei gestellt.

Verurteilt wurde der Angeklagte, der eigentlich eine Ausbildung zum Flugbegleiter machen wollte, wegen schwerer Körperverletzung. Als strafmildernd wurde gewertet, dass er die verheerende Wirkung des einen Schlages nicht absehen konnte.Trotzdem hielt das Gericht eine Haftstrafe von sechs Jahren für angemessen. Ob die Familie des Opfers die 500 000 Euro Schadensersatz jemals erhalten wird, ist allerdings zweifelhaft.

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