Polizei 20 Verwarngelder bei erster E-Scooter-Kontrolle

Düsseldorf · 125 Rollerfahrer wurden kontrolliert. Die Schwerpunktaktionen werden fortgesetzt.

 Polizeisprecher André Hartwich erklärt Philipp aus der Schweiz, warum er mit seinem Scooter nicht in der Fußgängerzone fahren darf.

Polizeisprecher André Hartwich erklärt Philipp aus der Schweiz, warum er mit seinem Scooter nicht in der Fußgängerzone fahren darf.

Foto: Dieter Sieckmeyer

Bis in den späten Donnerstagabend kontrollierten 20 Polizeibeamte und Mitarbeiter des Ordnungsamtes in der Innenstadt erstmals E-Scooter-Fahrer. Dabei wurden 20 Verwarnungsgelder verhängt. Polizeipräsdent Norbert Wesseler und  Ordnungsdezernent Christian Zaum hatten selbst an dem Schwerpunkteinsatz teilgenommen.

Seit Juni sind die Elektroroller in Düsseldorf unterwegs, inzwischen ist die Zahl der Scooter auf 1300 gewachsen. Und damit auch die Beschwerden, unter anderem, weil die 20 Kilometer schnellen Roller immer wieder in Fußgängerzonen und auf Bürgersteigen unterwegs sind. Oft wissen die Nutzer gar nicht, dass dies verboten ist.

Insgesamt wurden bei dem Schwerpunkteinsatz 125 Personen kontrolliert. In den meisten Fällen blieb es bei einer Ermahnung. 20 Mal war allerdings ein Verwarnungsgeld fällig. In elf Fällen waren Fahrer  zu zweit auf dem Roller erwischt worden. Sieben Scooter-Nutzer fuhren verbotenerweise auf dem Gehweg oder in einer Fußgängerzone. Zwei Rollerfahrer hatten  mit dem Handy telefoniert. Das ist auch auf dem Scooter verboten, weil es als normales Fahrzeug gilt.

Festgestellt wurde auch, dass die Roller oft an Stellen abgestellt werden, wo sie nicht hingehören. Darum wollen Polizei und Stadt die gemeinsamen Kontrollen fortsetzen. Zurzeit gibt es mit Tier und Lime zwei Anbieter mit rund 1300 Rollern. In den nächsten Monaten sollen noch zwei bis drei weitere Firmen hinzu kommen. si

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