19-Jährige mit K.o.-Tropfen betäubt

Vorfall in Düsseldorf – drei Wuppertaler unter Verdacht.

Düsseldorf. Sie wollte harmlos feiern mit ihren Freunden. Doch für eine 19-Jährige aus Mettmann endete die Party in einer Düsseldorfer Diskothek am vergangenen Wochenende im Delirium. Drei junge Männer aus Wuppertal stehen im dringenden Verdacht, die Frau mit K.o.-Tropfen betäubt zu haben.

Mit ihrer besten Freundin und deren Freund hatte sich die Mettmannerin bis in den frühen Samstagmorgen auf der Tanzfläche einer Disko am Hauptbahnhof vergnügt. Offenbar hatten die jungen Frauen dort bereits das Trio aus Wuppertal bemerkt, das mit einer kleinen Flasche hantierte - die Frauen dachten sich aber nichts dabei.

Stattdessen ließ sich die Frau von einem der 17- bis 21-Jährigen zum Bier einladen. "Sie hat dann noch kurz getanzt und weiß danach nichts mehr - Blackout", sagt Stefan Beckmann, Sprecher der Bundespolizei. Ihre Freundin gab später an, die junge Frau habe gegen 4.30 Uhr mal kurz zur Toilette verschwinden wollen. Allerdings kehrte sie nicht zurück. Ihre Begleiterin fand sie schließlich bewusstlos im Waschraum.

Ein Türsteher trug die 19-Jährige auf die Straße und alarmierte die Bundespolizei. "Ihr ging es zu diesem Zeitpunkt schon etwas besser", so Beckmann. "Vermutlich wegen der frischen Luft." Vorsichtshalber wurde die Frau in ein Krankenhaus gebracht. Dort wurden Blut- und Urinproben entnommen.

Der Türsteher der Diskothek konnte den Polizisten vor Ort das Wuppertaler Trio benennen, bei dem die K.o.-Tropfen gefunden wurden. Die jungen Männer mussten auf der Wache Blutproben abgeben, wurden im Anschluss gegen 7.50 Uhr aber wieder in die Freiheit entlassen.

Laut Christoph Kumpa von der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft handelt es sich bei der Verabreichung von K.o.-Tropfen um eine sogenannte "mutmaßliche Vorbereitungshandlung" zu einer Sexualstraftat. Denn die meist selbst zusammengemischte Substanz macht ein Opfer zunächst euphorisch - und dann absolut willenlos. Zudem wird die Erinnerung ausgelöscht. Statistiken, wie häufig K.o.-Tropfen von Vergewaltigern eingesetzt werden, gibt es schon aus diesem Grund nicht. Experten gehen jedoch von einer zunehmenden Verbreitung aus.

Für eine Anklage wegen versuchter Vergewaltigung wird es im Fall Düsseldorf wohl nicht reichen. Laut Kumpa muss der Täter dazu tatsächlich versucht haben, sich an seinem Opfer zu vergehen: "Wir müssen zunächst von einer gefährlichen Körperverletzung ausgehen." Denn schädlich für die Gesundheit ist die Ohnmachtsdroge allemal.

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