170 Verfahren nach Streik mit Sitzblockade

Prozess: In 66 Fällen legten Demonstranten Einspruch ein.

Düsseldorf. 3000 Schüler und Studenten gingen am 20. Juni vergangenen Jahres auf die Straße, um ihrem Ärger über Studiengebühren, die Verschulung der Studiengänge, Kopfnoten, Lehrermangel und Turbo-Abi Luft zu machen. 200 Demonstranten lösten sich gegen Nachmittag von der Gruppe und blockierten die Kreuzung Heinrich-Heine-Allee/Elberfelder Straße, nach zwei Stunden löste die Polizei die Sitzblockade auf.

Das juristische Nachspiel: gegen 170 Demonstranten wurden Bußgelder in Höhe von 80 Euro zuzüglich 20 Euro Gebühren und fünf Euro Auslagen verhängt. Ihnen wird ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen, weil die Sitzbockade nicht angemeldet war und zu Verkehrsbehinderungen geführt hatte.

In 66 Fällen wurde Einspruch eingelegt, 100 Bußgelder sind bereits rechtskräftig geworden. Andere konnten erreichen, dass das Bußgeld umgewandelt wurde: Ihnen wurden als Ersatz 10 Arbeitsstunden auferlegt. Sahen sich Schüler und Studenten nicht in der Lage, das Bußgeld zu bezahlen, wurde das Bußgeld umgewandelt: Ihnen wurden als Ersatz zehn Arbeitsstunden auferlegt. Heute werden elf Verfahren vor Gericht verhandelt, weitere folgen Mitte Juni.

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