13-Jähriger zündet Lagerhalle an - Versicherung muss zahlen

Düsseldorf (dpa). Eine Versicherung muss für den Brand einer Düsseldorfer Lagerhalle aufkommen, den ein Jugendlicher verursacht hatte.

Die Feuerwehr war im Mai 2011 an der Heinrich-Ehrhardt-Straße bis in die Morgenstunden im Einsatz.

Die Feuerwehr war im Mai 2011 an der Heinrich-Ehrhardt-Straße bis in die Morgenstunden im Einsatz.

Foto: Berger

Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Dienstag entschieden (Az.: 9 O 22/14).

Das Feuer hatte im Mai 2011 fast 100.000 Euro Schaden angerichtet. Die Haftpflichtversicherung der Mutter des Jungen hatte die Zahlung verweigert: Der 13-Jährige habe das Feuer vorsätzlich gelegt. Das Gericht sah dies anders: Der Minderjährige habe nur zündeln, aber keinen Großbrand legen wollen. Der 13-Jährige habe fahrlässig, aber nicht vorsätzlich gehandelt.

Der zur Tatzeit noch strafunmündige Sohn war mit Freunden auf das Dach der leerstehenden Lagerhalle an der Heinrich-Ehrhardt-Straße in Derendorf geklettert. Dort hatte er eine Toilettenpapierrolle angezündet, die in die Dachrinne gerollt war und das Feuer ausgelöst hatte. Die Mutter hatte argumentiert, ihr Sohn habe die Folgen der Zündelei weder abschätzen können noch gewollt. Zudem habe er mit seinen Freunden noch versucht, die Flammen zu löschen und die Ausbreitung des Feuers zu verhindern.

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