Verwaltungsgericht Düsseldorf Weitere Klage gegen Polizeieinsatz bei Demo

Düsseldorf · Das Bündnis, das die Demo angemeldet hatte, hat am Donnerstag seine Klage eingereicht. Eine weitere Großdemo gegen das geplante Versammlungsgesetz findet im August statt.

 Polizisten kesseln am 26. Juni einen Teil der Demonstranten ein, die gegen das geplante Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen protestieren.

Polizisten kesseln am 26. Juni einen Teil der Demonstranten ein, die gegen das geplante Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen protestieren.

Foto: dpa/Roberto Pfeil

Wegen des umstrittenen Polizeieinsatzes bei einer Demonstration in Düsseldorf haben Anmelder und Teilnehmer beim Verwaltungsgericht eine weitere Klage eingereicht. Ziel ist es, die Rechtswidrigkeit des Einsatzes feststellen zu lassen, den die Kläger als „unverhältnismäßig“ bezeichnen. Im gleichen Zusammenhang gibt es bereits eine Klage von zwei Demonstranten aus der Anti-Atomkraft-Bewegung.

Zu der Demonstration am 26. Juni hatte das jetzt klagende Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten“ aufgerufen. Dort gab es einen Polizeieinsatz, bei dem mehrere Menschen verletzt wurden; unter ihnen ein Fotograf der Deutschen Presse-Agentur. Laut Polizei wurden Pyrotechnik und Rauchtöpfe abgebrannt und Beamte angegriffen. Daraufhin hätten die Polizisten Schlagstöcke und Reizgas eingesetzt.

Demonstrationszug sei zu Unrecht gestoppt worden, so die Kläger

Die Kläger erklären, der Demonstrationszug sei zu Unrecht gestoppt und 330 Demonstranten seien rechtswidrig eingekesselt worden. „Die mit den Maßnahmen verbundenen Auswirkungen haben schwerwiegend in die Versammlungsfreiheit eingegriffen. Dieser Umgang mit den Demonstrierenden war unverhältnismäßig und daher rechtswidrig“, erklärte ihr Rechtsanwalt Jasper Prigge.

Bündnis-Sprecherin Gizem Koçkaya und Mit-Demonstrant Marcus Lamprecht beklagen eine mehrstündige Freiheitsentziehung. „Es war eine beklemmende Situation“, sagt Lamprecht. Über Stunden seien er und andere festgehalten worden, nachdem sie schon zuvor komplett von der Polizei umschlossen gehen mussten. „Das war auch deshalb ein sonderbares Gefühl, weil wir ja gerade da waren, um für unsere Versammlungsfreiheit zu demonstrieren“, sagt Lamprecht. Die Kläger stellten die Inhalte der Klage bei einem Termin direkt am Verwaltungsgericht vor – wenige Meter entfernt von der Stelle, an der sie eingekesselt wurden.

Innenminister Reul hatte nach dem Einsatz Fehler eingeräumt

Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte einige Tage nach dem Einsatz Fehler eingeräumt – etwa beim Umgang der Polizei mit den Minderjährigen in dem abgeriegelten Bereich und hinsichtlich des vergeblichen Versuchs, mobile Toiletten für die festgesetzten Demonstranten zu organisieren. Klar zurückgewiesen hatte er hingegen den Vorwurf, das Ministerium habe im Vorfeld einen robusten Polizeieinsatz angeordnet. Zu der Klage sagte ein Sprecher des Ministeriums: „Es ist das gute Recht der Betroffenen, die Maßnahme überprüfen zu lassen. Die Entscheidung des Gerichts warten wir jetzt ab. In die Einsatznachbereitung wird sie in jedem Fall einfließen.“

Für den 28. August ist eine weitere Großdemonstration in der Stadt Düsseldorf gegen das geplante Versammlungsgesetz angesetzt.

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