Datenschutzgesetz Dürfen Kinder bei der Einschulung nicht fotografiert werden?

Düsseldorf · Der Tag der Einschulung, die stolzen Eltern fotografieren ihren Nachwuchs samt Schultüte - wenn darauf aber noch andere Kinder zu sehen sind, wird es problematisch. Einige Schulen wollen mit einem Fotoverbot den Datenschutz einhalten.

 Schnappschuss oder lieber wegschauen? Lehrer und Eltern fragen sich oft, was beim Fotografieren in der Schule rechtlich beachtet werden muss.

Schnappschuss oder lieber wegschauen? Lehrer und Eltern fragen sich oft, was beim Fotografieren in der Schule rechtlich beachtet werden muss.

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Wer kennt das nicht: Der Tag der Einschulung, die stolzen Eltern fotografieren ihren Nachwuchs samt Schultüte und Mitschülern  und verkünden später in Sozialen Netzwerken wie Facebook die frohe Botschaft samt Bild. Darauf alle Kinder – auch jene, die nach eigenem oder Wunsch der Eltern gar nicht öffentlich auftauchen wollten. Genau das soll mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausgeschlossen werden: Deshalb gehen immer mehr Schulen dazu über, zur Einschulung Fotos zu verbieten.

In Nordrhein-Westfalen hat das Schulministerium vor dem Schulstart am 28. und 29. August den Bezirksregierungen empfohlen, „die Schulleitungen für den datenschutzrechtlichen Umgang mit Fotos zu sensibilisieren, die Eltern bei schulischen Veranstaltungen machen“, so heißt es aus dem Schulministerium. „Insbesondere dann, wenn auf den Fotos neben ihren eigenen Kindern fremde Kinder zu sehen sind und die Fotos zum Beispiel in sozialen Medien geteilt werden“. Das ist das Problem: Ohne eine Einverständniserklärung der Eltern, mit der man sich rechtlich absichern kann, kann die Löschung der Bilder verlangt werden. Es drohen auch Bußgelder.

Einige Schulen verbieten auch Fotos für das private Einschulungsalbum

Einige Schulen gehen inzwischen soweit, Fotos deswegen komplett zu verbieten. Die Direktoren sähen die Gefahr, dass Kinderbilder via Internet ungewollt verbreitet würden und scheuten die datenschutzrechtlichen Konsequenzen. Bei Einschulungen in Sachsen-Anhalt am vergangenen Samstag war nach einem Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“ vielen Eltern selbst harmlose Erinnerungs­fotos für das private Album nicht erlaubt: Als Beispiel nannte die Zeitung eine Grundschule in Halle. Deren Direktor erklärte, dass Eltern auf einem Infoabend ihre Bereitschaft für Fotos verweigert hätten und die Schule daraufhin ein Verbot erließ. Auch in Bad Segeberg gibt es einen solchen Fall.

Klar ist aber auch: Für Verarbeitung der Bilder bei Facebook oder Instagram haften die Schulen gar nicht. Es sei denn, sie haben zuvor ein offizielles Verbot erlassen – dann müssen sie auch für Einhaltung Sorge tragen.

Der Bezirksregierung in Düsseldorf sind auf Nachfrage noch keine „Fotoverbote“ an Schulen aus dem Regierungsbezirk bekannt. Aber die Latte hängt hoch: Die Einhaltung des Datenschutzes obliege den Schulleitungen, die in diesen Angelegenheiten nicht meldepflichtig seien, sagte eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf. Wie wichtig Datenschutz sei, werde aber „in amtlichen Schulmails und bei Schulleiterdienstbesprechungen“ stets thematisiert. „Die Schulleitungen sind entsprechend breit informiert und sensibilisiert. Zudem hat jede Schule einen Datenschutzbeauftragten“, so die Sprecherin.

Meistgelesen
Neueste Artikel
BMS - Redakteur Stefan Vetter  in
Endlich Tempo
Bund und Länder wollen „beschleunigen“Endlich Tempo
Zum Thema
Aus dem Ressort