Besondere Schuldschwere Dreifachmord von Hille: Höchststrafe für beide Angeklagten

Bielefeld · Im Prozess um den Dreifachmord von Hille hat das Landgericht Bielefeld am Freitag beide Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt.

Dreifachmord von Hille: Höchststrafe für beide Angeklagten
Foto: dpa/Friso Gentsch

Im Dreifachmord von Hille sind beide Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Bielefeld verurteilte den 53 Jahre alten Angeklagten am Freitag wegen Mordes in drei Fällen, den 25-Jährigen wegen zweifachen Mordes. „Die Schuld wiegt besonders schwer“, sagte der Vorsitzende Richter Georg Zimmermann zu beiden Deutschen. Für den Älteren wurde Sicherungsverwahrung angeordnet. Er habe einen Hang zum Töten, habe aus Habgier gehandelt - und es bestehe auch weiter die Gefahr, dass er bei Geldproblemen töten werde.

Jörg W. (53) und Kevin R. (25) nahmen ihre Urteile mit unbewegter Miene zur Kenntnis. Auf dem Hof von W. und einem Nachbarhof im ostwestfälischen Hille nahe der Grenze zu Niedersachsen waren im Frühjahr 2018 die übel zugerichteten Leichen von drei Männern ausgegraben worden. Der Fall hatte bundesweit schockiert. Jörg W. und der frühere Zeitsoldat Kevin R. (25), hatten sich gegenseitig der Taten bezichtigt. Der 25-Jährige war auf den Hof gezogen und eine Art „Ziehsohn“.

In der Urteilsbegründung schilderte Richter Zimmermann die rekonstruierten blutigen Tathergänge: Einen 30-Jährigen aus dem niedersächsischen Stadthagen lockten die beiden im März 2018 in einen Hinterhalt, dort wurde er erschlagen. Der Maurer wollte eine Anzahlung von 5000 Euro - angeblich für ein vermeintlich gemeinsames Geschäft - zurückhaben, Jörg W. hatte es aber bereits zur eigenen Schuldentilgung ausgegeben. „Er lebte noch, als man ihm die gelbe Tüte über den Kopf zuzog“, sagte der Richter zu den Qualen des Opfers.

Die Familie hatte den jungen Mann vermisst gemeldet, bei einer Suchaktion fanden Ermittler seine vergrabene Leiche, später stieß man auf zwei weitere Leichname. Es handelte sich bei den Toten um einen Nachbarn (72) und einen Hilfsarbeiters (64). Der Hilfsarbeiter sei im August 2017 von beiden Angeklagten mit Steinen und einem Messer „arbeitsteilig“ ermordet worden, hieß es in der Urteilsbegründung.

Auch der Nachbar sei qualvoll gestorben: Der Senior wurde die Treppe hinuntergestoßen, erschlagen und erwürgt. Auch hier spreche zwar einiges für eine Tatbeteiligung des Jüngeren. Da dem Gericht aber Zweifel blieben, wurde Kevin R. in diesem dritten Mordfall freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte neben Lebenslang auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Das Gericht folgte auch in diesem Punkt. Eine Haftentlassung nach 15 Jahren wäre damit so gut wie ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, alle Prozessbeteiligten können Revision durch den Bundesgerichtshof beantragen.

Indizien spielten bei dem Aufsehen erregenden Prozess eine wichtige Rolle. Jörg W. und Kevin R. hatten behauptet, der jeweils andere habe die Gewalttaten verübt. An einigen Tatwerkzeugen waren aber DNA-Spuren von beiden gefunden worden, auch Blut an Jacke und Hose der Männer überführten sie. Die Angeklagten hatten in dem zehnmonatigen Strafverfahren keine Schuld eingestanden, auch keine Reue oder Bedauern gegenüber den Angehörigen bekundet. Erst ganz am Ende äußerten beide einmal, die Opfer täten ihnen leid.

(afp)
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