Urteil Diesel-Fahrverbote: In NRW regt sich Widerstand

Ministerpräsident Laschet will keine Fahrverbote, die Umweltministerin findet sie unnötig und Düsseldorfs OB Geisel beklagt Rücksichtslosigkeit: Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kommt am Rhein nicht gut an.

 Das Diesel-Fahrverbot kann kommen.

Das Diesel-Fahrverbot kann kommen.

Foto: dpa /Montage:wz

Düsseldorf. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) will „alles tun“, um die Richtwerte für Stickoxid möglichst ohne Fahrverbote für Diesel zu erreichen. „Ich will keine Fahrverbote in Nordrhein-Westfalen.“ Laschet betonte am Dienstag in Düsseldorf, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig habe mit seinem Urteil über eine grundsätzliche Zulässigkeit noch keine Fahrverbote erlassen.

Das Gericht habe besonderen Wert auf Verhältnismäßigkeit aller Maßnahmen gelegt, sagte Laschet. „Ganz Düsseldorf für Diesel zu sperren, ist nicht verhältnismäßig.“ Es gebe auch keine Rechtsgrundlage, die Städte nun ab einem gewissen Richtwert verpflichte, Fahrverbote zu erlassen.

Ein konkreter Gesprächstermin der Landesregierung mit möglicherweise von Fahrverboten betroffenen NRW-Kommunen sei derzeit nicht avisiert. „Wir sind mit den Städten andauernd im Gespräch, wir brauchen nichts Neues anzukündigen“, sagte Laschet. Zuvor hatte Niedersachsen einen Gesprächstermin für den 19. März angekündigt.

Auch die nordrhein-westfälische Umweltministerin Christina Schulze Föcking (CDU) hält Diesel-Fahrverbote für unnötig. Sie sei zuversichtlich, die Grenzwerte für Schadstoffe durch das vorhandene Maßnahmenbündel erreichen zu können. Sie sehe die Automobilbranche in der Pflicht, die Fahrer von Dieselautos „nicht im Regen stehen zu lassen“, sagte die CDU-Politikerin.

Die Ministerin denke allerdings nicht an eine gesetzliche Verpflichtung der Autobauer. „Bevor wir weiter über Fahrverbote diskutieren, müssen alle technischen Möglichkeiten der Nachrüstung ausgeschöpft werden“, sagte Schulze Föcking. Sie erwarte von der Automobilindustrie, dass Nachrüstungen kostenneutral und zeitnah ermöglicht würden. „Im Falle von Fahrverboten würden die Falschen für das Fehlverhalten anderer bestraft.“

Über Diesel-Fahrverbote in NRW hätten allein die zuständigen Bezirksregierungen zu entscheiden und dabei die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen, betonte Schulze Föcking. Die Landesregierung werde die schriftliche Urteilsbegründung nach Ostern gründlich prüfen und sowohl die Kommunen als auch Unternehmen bei der Umsetzung neuer Verkehrskonzepte unterstützen. Dabei könne es unter anderem um eine vorgezogene Modernisierung von Bussen und Fahrzeugflotten gehen.

Der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten kritisiert. Damit sei das Problem „auf die Kommunen abgeladen worden“, sagte Geisel am Dienstag in Düsseldorf. Das Leipziger Gericht habe „keine Rücksicht“ darauf genommen, „mit welch hohem administrativen und nahezu unlösbarem Aufwand“ Fahrverbote verbunden wären. Auch die Überprüfung wäre schwierig, solange es keine blaue Plakette gebe. „Dann müsste im Prinzip bei jedem Fahrzeug anhand der Fahrzeugpapiere überprüft werden, ob es von einem Fahrverbot betroffen ist.“

Geisel sagte, nun sei die Bezirksregierung am Zug und müsse „geeignete Maßnahmen“ prüfen. Der Düsseldorfer OB sprach sich für „mildere Mittel“ aus wie eine Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Bussen und Bahnen. Diese müssten seiner Meinung nach aber „nicht unentgeltlich sein“.

Der Städte- und Gemeindebund NRW hat nach dem Diesel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein Umrüstungsprogramm des Bundes für Dieselmotoren verlangt. „Der Feldversuch des ADAC hat bewiesen, dass eine solche Nachrüstung mit Katalysator-Systemen technisch machbar und finanziell darstellbar ist“, teilte Hauptgeschäftsführer Bernd Schneider am Dienstag in Düsseldorf mit.

Finanziell sehen die Kommunen die Autohersteller in der Pflicht, die die Schadstoffmisere durch den Einbau von Abschaltsoftware herbeigeführt hätten. „Es ist Aufgabe des Bundes, die Firmen dafür in die Pflicht zu nehmen oder notfalls selbst einzuspringen“, so Schneider. Auf keinen Fall dürften die Besitzer von Diesel-Pkw mit den Zusatzkosten belastet werden. Bis die Umrüstung greife, müsse auf Fahrverbote verzichtet werden.

Städte und Gemeinden dürften nicht für die Versäumnisse anderer haftbar gemacht werden. Kommunen hätten die Pflicht, das geordnete Zusammenleben ihrer Bürger und Bürgerinnen möglich zu machen. Ein sofortiges pauschales Fahrverbot für Tausende Diesel-Kfz würde zu massiven Störungen in der Arbeitswelt, im Handel und im Gesundheitswesen führen. dpa

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