Gewinnspiel Die Nacht der Musicals

Wir verschenken Karten für die beliebte Musikgala.

 Die Nacht der Musicals gastiert in der Region.

Die Nacht der Musicals gastiert in der Region.

Diese Show ist nicht mehr wegzudenken von Europas Bühnen. Abwechslungsreich, vielfältig und einzigartig. Seit mehr als 20 Jahren gastiert die erfolgreichste Musicalgala jährlich in 150 Städten in ganz Deutschland und Österreich. Weit mehr als zwei Millionen Besucher haben die Show bereits mehrfach gesehen. Das Programm lässt keine Wünsche offen.

Präsentiert werden die besten Hits aus den bekanntesten Musicals der Welt. Keine andere Show bringt mehr Musicalhits in über zwei Stunden auf die Bühne. Mit großartigen Stimmen und schauspielerischem Talent zeigen die Darsteller was Perfektion und Leidenschaft auf der Bühne bedeuten. Von gefühlvollen Balladen bis hin zu mitreißenden Power-Songs und einzigartigen Klassiker. Begleitet werden die Stars der Musicalszene von einem international breitgefächerten Ensemble aus professionellen Tänzern und Tänzerinnen. Das alles macht Die Nacht der Musicals zu einem prächtigen Erlebnis für Jung und Alt und einem unvergesslichen Abend mit Gänsehautmomenten.

Zu sehen am 8. Dezember 2021 sowie am 1. März 2022 im Seidenweberhaus Krefeld, am 3. Januar 2022 in der Tonhalle Düsseldorf, am 22. Januar 2022 im Teo Otto Theater Remscheid, am 7. März 2022 in der Historischen Stadthalle Wuppertal sowie am 25. März 2022 in der Kaiser-Friedrich-Halle in Mönchengladbach. Eintrittskarten für alle genannten Shows gibt es im Internet unter

 Mit etwas Glück kommen Sie gratis in die Show. Wir verschenken fünf mal zwei Karten für die Nacht der Musicals am 3. Januar in Düsseldorf (ein Terminwechsel ist nicht möglich).

Rufen Sie ab sofort bis heute
24 Uhr rechtsstehende Nummer an.

Nennen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und Rufnummer sowie die Antwort auf folgende Frage: „In wie vielen Städten gastiert die Nacht der Musicals jährlich?“ Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass sie im Gewinnfall schriftlich benachrichtigt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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