Nach Rätselraten nun Klarheit Schulministerin Gebauer rudert zurück: Schulen in NRW dürfen Corona-Tests doch behalten

Düsseldorf · Die Schulen in NRW rätselten tagelang, wie es mit den Corona-Tests weitergeht. Nun gibt es offenbar endlich Klarheit.

 Was passiert mit den Corona-Tests in den Schulen in NRW? Offenbar ist die Frage nicht eindeutig geklärt.

Was passiert mit den Corona-Tests in den Schulen in NRW? Offenbar ist die Frage nicht eindeutig geklärt.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Die Schulen in NRW rätselten tagelang, wie es mit noch unverbrauchten Corona-Tests weitergeht - am Donnerstagabend sorgte das Schulministerium dann für Klarheit. Laut einer Mitteilung des Ministeriums an die Schulen, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, dürfen die Schulen nun selbst entscheiden, wie sie mit den „überzähligen Antigen-Selbsttests“ umgehen, sie auch selbst lagern und zudem weiter „anlassbezogen“ verwenden.

Zunächst hatte das Ministerium per E-Mail darüber informiert, dass alle Tests wieder eingesammelt würden, dann war es zurückgerudert - via Medienmitteilung. „Es ist ein Unding, dass die Schulleitungen nicht direkt vom Ministerium erfahren, was Sache ist, sondern sich die Infos aus den Medien holen müssen“, sagte der SPD-Abgeordnete Jochen Ott dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

„Die Schulleitungen können entscheiden, ob sie dieses Angebot annehmen wollen oder ob die Tests ganz oder teilweise in den Schulen verbleiben sollen. Die Tests können dann in den Schulen sachgerecht eingelagert und, wie bislang auch, anlassbezogen eingesetzt werden“, hieß es später aus dem Ministerium von Yvonne Gebauer (FDP). Dazu wurde aufgelistet, in welchen Fällen die Tests genutzt werden können.

Bei der Abholung der überzähligen Tests habe es sich „um ein Angebot“ gehandelt, stellte das Ministerium klar. Mehrere Schulen mit hohen Beständen hätten sich zuvor mit der Bitte an das Ministerium gewandt, die noch vorhandenen Tests sachgerecht außerhalb der Schule zentral zu lagern, da sie selbst nicht dauerhaft über derlei Lagermöglichkeiten verfügten.

Jede Schule, die eine zentrale Einlagerung der überzähligen Antigen-Selbsttests durch das Land wünsche, erhalte mit ausreichend zeitlichem Vorlauf eine individuelle Nachricht über den Zeitpunkt der Abholung. Abzuholende Tests werden demnach von einem Dienstleister ab Ende Mai und vor Beginn der Sommerferien abgeholt.

Zudem wartete das Ministerium am Donnerstag mit Zahlen zum Infektionsgeschehen an den NRW-Schulen auf. Demnach gab es zum Stichtag 27. April (Mittwoch) 14 245 bestätigte Corona-Fälle unter den Schülerinnen und Schülern des Landes. In der letzten Schulwoche vor den Osterferien seien es 35 680 gewesen. In Quarantäne befinden sich derzeit 5796 Schülerinnen und Schüler, vor den Ferien seien es 14 912 gewesen. Derzeit sei keine Schule wegen Corona geschlossen. 93,2 Prozent aller Lehrkräfte stünden für den Präsenzunterricht zur Verfügung (vor den Ferien 92,0 Prozent).

Verwirrung um Corona-Tests an NRW-Schulen: Philologenverband übt Kritik am Hin und Her

Laut „Aachener Zeitung“ übte auch der Philologenverband NRW Kritik an dem Hin und Her um die Tests. „Es ist unglücklich, dass wieder nicht eindeutig kommuniziert wurde und völlig offen ist, was das Ministerium nun will“, sagte demnach die NRW-Vorsitzende Sabine Mistler. „Wir sind total hilflos und erfahren wieder alles aus der Presse“, zitierte die „Aachener Zeitung“ den Leiter eines Aachener Gymnasiums.

Das Schulministerium hatte argumentiert, dass noch zehn Millionen Schnelltests an Schulen liegen - und viele Institutionen froh wären, wenn sie sie los wären. In einer Mitteilung an Medien hieß es nach der E-Mail an die Schulen vom Montag nachträglich, dass vorhandene Testbestände „bei möglichen Verdachtsfällen zur freiwilligen Testung genutzt werden“ könnten. Viele Schulen würden allerdings lieber anlasslos weiter testen - wie es vor den Osterferien war.

Der Präsident des Lehrerverbandes NRW, Andreas Bartsch, bezeichnete die Vorgaben aus Düsseldorf gegenüber der „Rheinischen Post“ als „völlig überflüssig“. „Ich würde mir wünschen, dass man beim Bundesinfektionsschutzgesetz eine Öffnungsklausel einbaut, damit die Länder da, wo es nötig ist – und bei Schulen ist das der Fall – Handlungsspielräume haben“, hatte er gesagt, bevor das Ministerium nun für Klärung sorgte.

(dpa)
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