Pandemie Corona: Was NRW-Schulministerin Feller von Schulen und Eltern fordert

Düsseldorf · Bald beginnt wieder in NRW die Schule für Tausende Kinder und Jugendliche. Um eine Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, hat Schulministerin Feller in einem Schreiben ein Konzept vorgestellt.

 Die NRW-Ministerin für Bildung und Schule, Dorothee Feller.

Die NRW-Ministerin für Bildung und Schule, Dorothee Feller.

Foto: dpa/Marius Becker

In einem Schreiben hat die Schulministerin von NRW, Dorothee Feller, die Maßnahmen und den Umgang mit dem Coronavirus zum Schulstart nach den Sommerferien vorgestellt. Durch die Regelungen soll eine Ausbreitung der Pandemie an den Schulen vermieden werden.

Lüftungsmaßnahmen

Um eine Ansteckung durch Aerosole zu verringern gilt das regelmäßige Durchlüften der Räume als elementar. Unterstützt werden soll dies durch so genannte Luftreinigungsgeräte, welche die Luftsituation ebenfalls verbessern sollen. Ergänzt werden soll dies durch CO2-Messgeräte, die auf einen mangelnden Luftaustausch hinweisen sollen.

Nach den Sommerferien

Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung empfiehlt die Testung von Schulpflichtigen vor dem Besuch der Schule, wenn Symptome vorliegen, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten oder eine haushaltsangehörige Person infiziert ist. Die Tests sollen dabei Zuhause durchgeführt werden. Am ersten Schultag haben Schüler die Möglichkeit sich an der Schule mit einem Antigenselbsttest zu testen. Von der Schule erhalten sie dann weitere Tests ausgehändigt, um sich Zuhause selber testen zu können. Den Schulen stehen dabei genügend Tests zur Verfügung.

Tragen einer Maske

Allen Schülern, wie auch dem Lehrpersonal und andere Beschäftigten wird empfohlen, weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen. Daraus kann auch bei steigenden Infektionszahlen eine Verpflichtung abgeleitet werden. Auch das regelmäßige Waschen der Hände wird empfohlen.

Bei positiven Testergebnis

Sollte ein Test positiv ausfallen, gilt die Verpflichtung sich zu isolieren. Ist das erste positive Ergebnis anhand eines Antigenselbsttestes erlangt worden, muss ein weiterer Coronaschnelltest oder PCR-Test durchgeführt werden. Eine Isolierung ist erforderlich, wenn ab dem Tag des erstmaligen Symptomauftritts, wenn zwischen erstem Symptombeginn und der Durchführung des ersten positiven Tests maximal 48 Stunden liegen oder ab der Durchführung des ersten positiven Tests.

Hinweise zum Distanzunterricht

Der Präsenzunterricht gilt für die Entwicklung der Schüler als elementar. Sollte dieser an der eigenen Schule aufgrund von krankheitsbedingtem Ausfall des Lehrpersonals nicht möglich sein, können Kooperationen mit anderen Schulen Abhilfe schaffen. Auch der bereits durchgeführte Distanzunterricht soll, wenn es die technische Ausstattung gewährleistet, digital erfolgen. Dabei sollen Lernplattformen, wie etwa LOGINEO genutzt werden. Bei anstehenden Prüfungen ist ein an Corona erkrankter Schüler freigestellt. Die Isolierung endet frühestens am fünften Tag bei Vorlage eines Negativtestes. Ansonsten endet sie nach dem zehnten Tag. Prüflinge die selber negativ getestet sind, aber sich mit einem positiv getesteten Haushaltsangehörigen in einer Wohnung befinden, dürfen an der Prüfung teilnehmen.

Bitte an die Eltern

Sollte bei dem eigenen Kind der Verdacht bestehen, dass es sich mit dem Coronavirus angesteckt hat, sprich Symptome, wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Geruchs-/Geschmacksverlust oder erhöhte Temperatur vorliegen, rät die Schulministerin dazu einen Tests vorzunehmen und das Kind gegebenenfalls zuhause zu behalten. Die Tests werden dabei vom Land NRW zur Verfügung gestellt.

(red)
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