Überblick In diesen Städten und Kreisen in NRW gilt die neue Corona-Notbremse

Die Bundes-Notbremse in der Corona-Pandemie greift auch in NRW ab Samstag in zahlreichen Regionen. Nun ist klar, welche Städte und Kreise mit welchen Einschränkungen rechnen müssen.

 Zahlreiche Städte und Kreise in NRW sind von der Bundes-Notbremse betroffen - auch Köln.

Zahlreiche Städte und Kreise in NRW sind von der Bundes-Notbremse betroffen - auch Köln.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Das Gesundheitsministerium in NRW hat am Freitagabend mitgeteilt, welche Kreise und kreisfreien Städte von der Corona-Notbremse des Bundes betroffen sind. Einen ausführlichen Überblick über die entsprechenden Regeln in NRW und ab welchem Sieben-Tage-Wert sie gelten sollen, finden Sie hier.

Unter anderem geht es um nächtliche Ausgangssperren, höhere Hürden für Präsenzunterricht und das Einkaufen in Geschäften sowie verbindliche Kontaktbeschränkungen auch im privaten Raum.

Die strengsten Regelungen der Notbremse mit Einschränkungen für Schulen und Kitas für 7-Tage-Inzidenzen über 165 gelten demnach für folgende Kreise und kreisfreien Städte ab Samstag, 25. April:

  • Stadt Bonn
  • Stadt Dortmund
  • Stadt Duisburg
  • Stadt Gelsenkirchen
  • Kreis Gütersloh
  • Stadt Hagen
  • Stadt Hamm
  • Stadt Herne
  • Stadt Köln
  • Stadt Krefeld
  • Stadt Leverkusen
  • Kreis Lippe
  • Märkischer Kreis
  • Kreis Mettmann
  • Stadt Mülheim an der Ruhr
  • Oberbergischer Kreis
  • Kreis Olpe
  • Kreis Recklinghausen
  • Stadt Remscheid
  • Rhein-Erft-Kreis
  • Stadt Solingen
  • Kreis Unna
  • Stadt Wuppertal
  • Kreis Warendorf (ab Sonntag, 25. April)

Die Regeln für Sieben-Tage-Inzidenzen zwischen 150 und 165 (Untersagung des Einkaufs im Geschäft mit Termin) gilt für folgende Kreise und kreisfreien Städte ab dem 24. April:

  • Stadt Bielefeld
  • Kreis Kleve
  • Kreis Minden-Lübbecke
  • Kreis Warendorf

Und ab Sonntag, 25. April für

  • Stadt Bochum
  • Kreis Düren
  • Stadt Düsseldorf
  • Stadt Essen

Die Notbremse für 7-Tage-Inzidenzen zwischen 100 und 150 (Ausgangsbeschränkungen, strengere Kontaktbeschränkungen) gilt für folgende Kreise und kreisfreien Städte ab 24. April:

  • Städteregion Aachen
  • Kreis Borken
  • Ennepe-Ruhr-Kreis
  • Kreis Euskirchen
  • Kreis Heinsberg
  • Kreis Herford
  • Hochsauerlandkreis
  • Stadt Mönchengladbach
  • Stadt Oberhausen
  • Kreis Paderborn
  • Rheinisch-Bergischer Kreis
  • Rhein-Sieg-Kreis
  • Kreis Siegen-Wittgenstein
  • Kreis Soest
  • Kreis Steinfurt
  • Kreis Viersen
  • Kreis Wesel

Ab Sonntag, 25. April 2021:

  • Rhein-Kreis-Neuss

Zudem gelten die bisher in NRW bereits ergriffenen Corona-Schutzmaßnahmen fort. Die Landesregierung habe die Coronaschutzverordnung dazu bis zunächst einschließlich 14. Mai 2021 verlängert, hieß es. Das bedeute für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 100, dass neben den Schutzmaßnahmen der Bundesnotbremse weitergehende Schutzmaßnahmen aus der Coronaschutzverordnung fortgelten. Das Land stelle auf Grundlage der Daten des Robert-Koch-Institutes per Allgemeinverfügung jeweils fest, wann welche Regelungen in welchem Kreis und welcher kreisfreien Stadt gelten.

(red)
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