Lockdown-Regeln Hin und Her bei Corona-Maßnahmen: Welche Regeln jetzt noch gelten

Um die jüngsten Corona-Beschlüsse ist viel gestritten worden - und schließlich wurde ein wichtiger Bestandteil zurückgenommen. Was soll also noch gelten? Ein Überblick.

 Weiterhin gelten strenge Corona-Regeln - auch in NRW.

Weiterhin gelten strenge Corona-Regeln - auch in NRW.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Am frühen Dienstagmorgen hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) das neue Konzept der „Ruhetage“ über Ostern noch verteidigt: Das diene dazu, „einmal fünf Tage hintereinander herunterzufahren, Geschwindigkeit aus der Pandemie zu nehmen, Infektionen zu verhindern“, sagte er zu den Bund-Länder-Beschlüssen. Eine schwere Entscheidung sei das, die aber sehr helfen werde. Geschäfte hätten schon am Gründonnerstag schließen müssen, am Karsamstag hätte allenfalls der Lebensmittelhandel öffnen dürfen. Schon einen Tag später ist das Ganze Makulatur: Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nennt den Beschluss einen Fehler und entschuldigt sich. Das Ganze sei in der Kürze der Zeit nicht machbar gewesen.

Der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Gernot Marx, zeigte sich unter Verweis auf die ansteckendere britische Corona-Mutante besorgt. „Da wir ein exponentielles Wachstum bei den Intensivpatienten in den letzten Tagen sehen können, hätte die Osterpause sicherlich wieder einige Infektionen verhindern können, die jetzt unvermeidbar stattfinden werden“, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Intensivmediziner appellierten nun an die Bürger, ein „sehr ruhiges Osterfest zu feiern“, um Infektionen zu verhindern.

Nach Einschätzung des Epidemiologen Rafael Mikolajczyk von der Universität Halle-Wittenberg hingegen hätte das Vorhaben dem mutierten Coronavirus sowieso wenig entgegengesetzt. „Die Osterruhe von fünf Tagen konnte kein durchschlagendes Ergebnis bringen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die Übertragung des Virus hätte ungehindert in Familien stattfinden können. Erst eine „deutlich längere Ruhezeit“ hätte etwas geändert - obwohl die Idee „epidemiologisch in die korrekte Richtung“ gegangen sei.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) bat ebenfalls, „die Freiheiten, die es jetzt ein bisschen mehr gibt, verantwortlich zu nutzen“. Nordrhein-Westfalens Regierungschef Armin Laschet (CDU) appellierte an alle, trotzdem „Osterruhe einkehren zu lassen“ und die Feiertage zuhause mit möglichst wenig Kontakten zu verbringen.

Was beschlossen wurde - und weiter gilt: Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, „alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden“.

Sofern keine abweichenden Regelungen beschlossen wurden, gelten die bisherigen Vorgaben weiter. Neuerungen sollen die Länder bis zum 29. März in ihre Verordnungen übernehmen, sie gelten normalerweise vorerst bis zum 18. April.

Was nun noch gilt:

„NOTBREMSE“

Bund und Länder betonen, es sei notwendig, die Anfang März vereinbarte „Notbremse“ konsequent anzuwenden. Sie soll greifen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner in einem Land oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 Neuinfektionen liegt. Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Beschränkungen, die bis zum 7. März in Kraft waren - inklusive härterer Kontaktregeln. Weitere Öffnungen soll es nur geben, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 und stabil ist oder sinkt. In NRW soll sie ab Montag greifen, erklärte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU).

INZIDENZ ÜBER 100

In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 greifen härtere Maßnahmen. Diese können so aussehen:

- Pflicht zum Tragen besser schützender Masken im Auto für Mitfahrer, die nicht zum Hausstand des Fahrers gehören

- Ausweitung einer Schnelltest-Pflicht auf Bereiche, wo Abstandsregeln und konsequentes Maskentragen erschwert sind

- Ausgangsbeschränkungen

- verschärfte Kontaktbeschränkungen

KONTAKTE

Es dürfen sich weiterhin maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. Kinder bis 14 Jahre zählen extra.

IMPFSCHUTZ

Das Robert Koch-Institut soll bis zur nächsten Bund-Länder-Runde am 12. April einen Bericht dazu vorlegen, ab welchem Zeitpunkt Geimpfte „mit so hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine Einbeziehung in Testkonzepte möglicherweise obsolet wird“.

SCHNELL- UND SELBSTTESTS

So bald wie möglich sollen Beschäftigte in Schulen und Kitas sowie Schülerinnen und Schüler zwei Mal pro Woche getestet werden. Kostenpflichtiger Inhalt In Krefeld wurde gedroht, die Schulen geschlossen zu halten, falls nicht genügend Tests verfügbar sind.

ÖFFNUNGEN IN MODELLPROJEKTEN

In „zeitlich befristeten Modellprojekten“ dürfen die Länder in ausgewählten Regionen ausprobieren, wie sich Bereiche des öffentlichen Lebens „mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept“ öffnen lassen. In NRW will etwa der Kreis Heinsberg so eine Modellregion werden.

ARBEITSPLATZ

Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeitern weiterhin Homeoffice ermöglichen. Wo das nicht geht, sollen sie regelmäßige Tests anbieten, „mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche“. Anfang April sollen die Wirtschaftsverbände Bericht erstatten, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Die Bundesregierung will dann mögliche schärfere Arbeitsschutzvorschriften prüfen.

WIRTSCHAFTSHILFEN

Für Unternehmen, die besonders schwer und lange unter Schließungen leiden, will die Bundesregierung weitere Hilfen entwickeln.

REISEN

Bund und Länder appellieren „eindringlich“ an die Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im In- und Ausland zu verzichten. Für Rückkehrer aus ausländischen Gebieten mit hohen Infektionszahlen oder mit einer starken Verbreitung von Virusvarianten gibt es schon eine Quarantänepflicht. Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen mit einer leichten Verbreitung von Covid-19-Varianten zu rechnen sei, „erwarten“ Bund und Länder von allen Fluglinien „konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien“. Aktuell sucht die Bundesregierung nach Möglichkeiten, touristische Reisen ins Ausland zu unterbinden.

Die Bundesregierung will zudem einen Test vor dem Abflug für die Einreise nach Deutschland vorschreiben - dafür müsste aber der Bundestag einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes zustimmen.

SENIOREN-, FPLEGE- UND BEHINDERTENHEIME

Ungeimpfte Bewohner sollen schnell ein Impfangebot erhalten. Das Angebot des Bundes, etwa mit Bundeswehrsoldaten beim Testen zu helfen, steht weiter.

NÄCHSTE SCHRITTE

Kanzlerin Angela Merkel will am 12. April wieder mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten beraten.

(dpa)
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