Neue Corona-Regeln in NRW Geboosterte dürfen ohne Test zum Sport oder ins Restaurant

Düsseldorf · Auch in NRW gelten ab Donnerstag strengere Corona-Regeln - etwa beim Sport oder in der Gastronomie. Ausnahmen gibt es jedoch für Geboosterte.

 Für Menschen mit Booster-Impfung gegen Corona gibt es Ausnahmen in NRW.

Für Menschen mit Booster-Impfung gegen Corona gibt es Ausnahmen in NRW.

Foto: dpa/Marcus Brandt

Wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen werden von Donnerstag an auch in Nordrhein-Westfalen weitreichende neue Zugangsbeschränkungen eingeführt. Auch Grundimmunisierte und Genesene dürfen viele Bereiche dann nur noch betreten, wenn sie zusätzlich einen negativen Test vorlegen (2G-plus-Regel). Wie NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag in Düsseldorf ankündigte, wird das unter anderem für die Gastronomie, den Freizeit-, Sport- und Fitnessbereich gelten.

Geboosterte Menschen werden in vielen Bereichen von der zusätzlichen Testpflicht befreit. Wer die Auffrischungsimpfung hat, muss unter anderem im Freizeitsport keinen Test mehr vorlegen. Diese Erleichterung werde auch für jene gelten, die zweimal geimpft und innerhalb der vorangegangen drei Monate von einer Corona-Infektion genesen seien, erklärte Laumann. Sie könnten wie Geboosterte Sport treiben oder Gaststätten besuchen, ohne einen zusätzlichen Test machen zu müssen. Die Ausnahmestellung Geboosteter wird von der Deutsche Stiftung Patientenschutz als falsch kritisiert. Impfen und Testen dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden, weil das Impfen vor allem Dingen die Person selbst schütze und das Testen eine wichtige Maßnahme gegen die Weitergabe des Virus sei

Corona in NRW: „Beaufsichtigte Selbsttests“ in Fitnessstudios und Co. möglich

Ab Donnerstag reichen vielerorts beaufsichtigte Selbsttests in NRW. Dort, wo ein Test zu den Zutrittsvoraussetzungen zählt (3G oder 2G-plus), könne ein Selbsttest unter Aufsicht durchgeführt werden anstatt einen Testnachweis von offizieller Stelle vorzulegen. Das gelte etwa beim Betreten eines Fitnessstudios mit einem Test unter Aufsicht des Empfangspersonals oder beim Sport unter Aufsicht des Trainers, erläuterte das Gesundheitsministerium des Landes. Die Aufsichtspersonen könnten allerdings keine Testnachweise ausstellen, die auch andernorts zum Eintritt berechtigten. Das könnten weiter nur offizielle Teststellen. Ob und in welcher Form Tests vor Ort angeboten würden, entscheide der jeweilige Betreiber.

(dpa)
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