Freitesten bereits nach fünf Tagen : Die neuen NRW-Regeln zur Corona-Quarantäne im Überblick
Krefeld Statt wie bisher nach sieben Tagen können Corona-Infizierte in NRW sich nun früher freitesten. Auch die Regelung bei Corona-Kontakten ändert sich.
Corona-Infizierte in NRW dürfen sich nach einer neuen landesweiten Verordnung ab Donnerstag bereits nach fünf Tagen aus der Quarantäne freitesten das hat Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Mittwoch mitgeteilt. Bisher war dafür nach sieben Tagen die erste Möglichkeit. Für Kontaktpersonen gelten nur noch Empfehlungen statt einer verpflichtenden Quarantäne.
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat eine neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung veröffentlicht. Diese gilt ab Donnerstag, 5. Mai 2022. Darin werden die neuen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) aufgegriffen.
In der neuen Verordnung werden die Isolierungszeiten für infizierte Personen verkürzt: War bisher die Freitestung erst am siebten Tag möglich, kann die Isolierung nun bereits durch einen frühestens am fünften Tag der Isolierung erfolgten negativen Test beendet werden. In Nordrhein-Westfalen ist für das Freitesten aber nach wie vor ein offizieller Test (Bürgertestung oder PCR-Test) erforderlich. Ohne Freitestung endet die Isolierung wie bisher automatisch nach zehn Tagen.