Droht ein Flickenteppich? : Lockerung der Corona-Regeln in NRW: Einzelhandel, Gastro und Co. können strengere Regeln beibehalten
Umfassende Lockerungen der Corona-Einschränkungen treten am Sonntag in Kraft. Doch in Gastronomie oder Handel könnten Gäste und Kunden weiterhin auf etwas strengere Maßnahmen treffen.
Am Sonntag (3.April) sollen die angekündigten Lockerungen der Corona-Regeln in NRW in Kraft treten. Die generelle Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen soll - bis auf einige Ausnahmen - fallen, Zugangsbeschränkungen sollen ebenfalls nur noch für als besonders „infektionsriskant“ geltende Bereiche gelten - etwa Krankenhäuser. Doch auch Betreiber von Lebensmittelmärkten oder Veranstalter von Konzerten können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den Zutritt weiter an Regeln wie Maskenpflicht, 2G oder 3G binden. Das erklärte das NRW-Gesundheitsministerium unserer Redaktion im Vorfeld einer geplanten Aktualisierung der Coronaschutzverordnung in NRW.
Auch der Branchenverband Dehoga in NRW machte darauf aufmerksam, dass „jeder Gastronom oder Hotelier“ per Hausrecht die Möglichkeit hat, an strengeren Corona-Regeln festzuhalten. Man rechne damit, dass die Mehrheit der Gastronomen uneingeschränkt öffnen möchte - doch einzelne könnten nach den Angaben an Beschränkungen festhalten.