Wirtschaftliche Hilfe NRW-Soforthilfe-Formular ist online

Düsseldorf · Bis zu 25.000 Euro zahlt das Land NRW als Soforthilfe in der Corona-Krise. Damit das Geld schnell ankommt, müssen die Förderanträge online gestellt werden.

 Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos, r), Kultur- und Wissenschaftsministerin von Nordrhein-Westfalen, spricht während einer Pressekonferenz über aktuelle Maßnahmen der Landesregierung zur Corona-Pandemie.

Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos, r), Kultur- und Wissenschaftsministerin von Nordrhein-Westfalen, spricht während einer Pressekonferenz über aktuelle Maßnahmen der Landesregierung zur Corona-Pandemie.

Foto: dpa/Roberto Pfeil

Das Portal für Online-Anträge auf staatliche Soforthilfen für kleinere Betriebe in NRW ist am Freitag mit einem hohen Andrang gestartet. Einem Sprecher des NRW-Wirtschaftsministeriums zufolge gingen am Nachmittag nach dem Beginn um 15 Uhr bis 18.30 Uhr rund 36 000 Anträge ein.

Unter „soforthilfe-corona.nrw.de“ können von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Selbstständige zum digitalen Antragsformular gelangen, mit dem sowohl die beschlossenen Soforthilfen des Bundes als auch des Landes beantragt werden können. Mit leichter Verspätung war die Plattform am Freitagnachmittag online gegangen, ursprünglich hatte sie um 12 Uhr starten sollen. Anträge in Papierform sind nicht möglich. Die Industrie- und Handelskammern wollen jedoch bei Bedarf bei den digitalen Anträgen unterstützen.

Anfang der kommenden Woche sollten bereits die ersten Zahlungen erfolgen, hatte Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) am Mittwoch in Aussicht gestellt. Zuständig dafür sind die fünf Bezirksregierungen in NRW. Dem Ministeriumssprecher zufolge sollen die Anträge auch schon am Wochenende von 700 Mitarbeitern der Bezirksregierungen geprüft werden.

Sowohl der Bund als auch das Land haben direkte Zuschüsse für Unternehmen beschlossen, deren Geschäft angesichts der Corona-Krise leidet oder ganz ausfällt. Betriebe mit bis zu fünf Angestellten können 9000 Euro beantragen, Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 15 000 Euro. Mittelgroße Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern haben Anspruch auf 25 000 Euro. Die Unternehmen müssen dabei nachweisen, dass sie auf behördliche Anordnung bis auf Weiteres geschlossen bleiben müssen, ihr Umsatz extrem rückläufig ist oder ihre vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten zu decken.

(red)
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