Corona-Krise Kurzarbeitergeld im NRW-Einzelhandel wird aufgestockt

Düsseldorf · Im nordrhein-westfälischen Einzelhandel haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaft auf einen Tarifvertrag über eine Aufstockung des Kurzarbeitergelds in der Corona-Krise verständigt.

 Symbolbild

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Foto: dpa/Jens Büttner

Mit der Einigung werden einerseits die betroffenen Beschäftigten abgesichert, andererseits erhalten die Unternehmen Rechtssicherheit bei der Beantragung von Kurzarbeit, wie die Gewerkschaft Verdi am Donnerstag in Düsseldorf mitteilte.

Nach Gewerkschaftsangaben sieht der mit dem Handelsverband Nordrhein-Westfalen vereinbarte Tarifvertrag eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 100 Prozent des Nettoentgelts für die Dauer der zum Zeitpunkt der Einführung der Kurzarbeit verbliebenen, aber nicht mehr anzuwendenden vierwöchigen Ankündigungsfrist vor. Für den anschließenden Zeitraum bis zum 30. Juni wird das Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent des Nettoentgelts aufgestockt.

Vereinbart wurde zudem die Zahlung eines Pauschalbetrags auf den Aufstockungsbetrag in Höhe von 15 Prozent zum Ausgleich der Steuerbelastung des Aufstockungsbetrags. Bereits bestehende bessere Betriebsvereinbarungen behalten laut Verdi ihre Gültigkeit. Die Ankündigungsfrist wird bis zum 30. Juni ausgesetzt. An diesem Tag endet auch die Vertragslaufzeit.

Die Düsseldorfer Verdi-Fachbereichsleiterin Silke Zimmer bezeichnete den Abschluss als „existenziell wichtiges Signal an die Beschäftigten im Einzelhandel“. „Der Tarifvertrag zeigt, dass Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung auch in der Krise nachkommen“, erklärte die Gewerkschafterin.

„Ein Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 oder 67 Prozent des Nettoentgelts hätte aufgrund der geringen Einkommen und der hohen Teilzeitquote für viele Beschäftigte im Einzelhandel bedeutet, dass sie auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen wären.“ Die alltäglichen Ausgaben wie Miete, Strom, Heizung und Lebensmittel müssten schließlich weiter gezahlt werden.

(AFP)
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