Hier gilt 2G, 2G-Plus und 3G Neue Corona-Regeln in NRW - Das gilt jetzt

Wuppertal/Krefeld · Schärfere Corona-Regeln gelten in NRW - mit 2G, 2G-Plus und 3G-Einschränkungen in zahlreichen Bereichen wie Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Sport oder in Clubs. Der große Überblick.

 Ab dem 24. November gelten die neuen Corona-Regeln.

Ab dem 24. November gelten die neuen Corona-Regeln.

Foto: dpa/Arne Dedert

Eine Millionenzahl Ungeimpfter wird in NRW von zahlreichen Freizeitaktivitäten wie dem Restaurantbesuch, Kino oder Schwimmbad ausgeschlossen. Sie müssen außerdem in vielen Bereichen wie am festen Arbeitsplatz im Unternehmen oder bei einem Friseurbesuch einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen. Das sehen die neue Corona-Schutzverordnung NRW sowie eine bundesweit geltende Regelung zum Arbeitsplatz vor. Der große Überblick.

Corona in NRW: Weitgehend Zugangsbeschränkungen (2G) im Freizeitbereich ab Mittwoch

Im Freizeitbereich gelten flächendeckend Zugangsbeschränkungen für Erwachsene, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen sind (2G-Regel). In Bereichen mit besonders hohem Infektionsrisiko - etwa in Diskotheken, Clubs oder bei Karnevalsfeiern - müssen selbst Geimpfte und Genesene dann zusätzlichen einen aktuellen negativen Test vorlegen (2G plus, Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Tests, nicht älter als 48 Stunden). Zugangsbeschränkungen werden in NRW nicht nur für Zuschauer gelten, sondern auch für Amateursportler.

Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren, Menschen ohne Impfempfehlung und diejenigen, die nicht geimpft werden können.

Hier gilt in NRW unter anderem die 2G-Regel:

  • In der Gastronomie, das reine Abholen von Speisen ist aber weiterhin auch ohne Nachweis erlaubt
  • Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und sonstige Kultureinrichtungen, Konzerte, Aufführungen, Lesungen und sonstige Kulturveranstaltungen in Theatern, Kinos und sonstigen Kultureinrichtungen
  • Tierparks, Zoologische Gärten, Freizeitparks, Spielhallen, Schwimmbäder, Wellnesseinrichtungen und vergleichbare Freizeiteinrichtungen
  • Im Amateursport für Sportler und Zuschauer. Für Sportler im Profibereich soll „übergangsweise“ auch ein Testnachweis (PCR) ausreichen.
  • Weihnachtsmärkte, Volksfeste und „vergleichbare Freizeitveranstaltungen“
  • „körpernahe Dienstleistungen“ mit Ausnahme von medizinischen oder pflegerischen Dienstleistungen und Friseurleistungen
  • Touristische Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben und Busreisen

Hier gilt in NRW unter anderem die 2G-Plus-Regel

  • Clubs und Diskotheken,
  • Tanzveranstaltungen, private Feiern mit Tanz
  • Karnevalsveranstaltungen und „vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen mit Mitsingen, Schunkeln oder Tanzen in Innenräumen“
  • Bordelle, Prostitutionsstätten, Swingerclubs, sexuelle Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen

3G gilt in NRW auch für den Friseur-Besuch, Trauungen, Fußpflege und Co.

Für den Friseur-Besuch gilt in Nordrhein-Westfalen die 3G-Regel. Das heißt, in den Friseursalon dürfen nur geimpfte oder genesene Kunden sowie Kunden mit einem aktuellen negativen Corona-Testnachweis. Das sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Die 3G-Regel gilt auch für Beerdigungen, standesamtliche Trauungen, nicht-touristische Übernachtungen und medizinische Fußpflege.

Hier gilt unter anderem die 3G-Regel in NRW:

  • Friseurbesuche
  • Beerdigungen
  • Standesamtliche Trauungen
  • Nicht-touristische Übernachtungen
  • Zutritt zu Versammlungen in Innenräumen, Veranstaltungen der schulischen, hochschulischen, beruflichen oder berufsbezogenen Bildung

Messen, Kongressen und Sitzungen kommunaler Gremien

3G gilt auch im Nahverkehr in NRW

Fahrgäste dürfen also diese Verkehrsmittel nur noch nutzen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das gilt auch für die Schwebebahn in Wuppertal. Die WSW bitten ihre Fahrgäste, ab diesem Zeitpunkt die entsprechenden Nachweise bei Fahrten mit den Bussen und der Schwebebahn stets bei sich zu führen. Die Maskenpflicht gilt in Fahrzeugen des ÖPNV auch weiterhin.

Die Fahrausweisprüfer der Stadtwerke in Krefeld (SWK) werden in Zusammenarbeit mit dem kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Krefeld die Einhaltung der 3G-Regelung stichprobenartig kontrollieren - ähnlich wie zur Einführung der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen, hieß es.

3G gilt auch am Arbeitsplatz in NRW

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Nachweis zu verlangen, dass 3G erfüllt ist. Unternehmen sollen die 3G-Regeln täglich kontrollieren und dokumentieren. Wenn der Arbeitgeber einen Genesenen- oder Impfnachweis einmal kontrolliert und dokumentiert hat, können die jeweiligen Beschäftigten von den täglichen Kontrollen ausgenommen werden. Arbeitgeber sollen zudem mindestens zweimal pro Woche kostenlose Tests anbieten. >>> Mehr Infos zum Thema 3G am Arbeitsplatz finden Sie hier <<<

NRW erhöht Bußgelder bei Corona-Verstößen

Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung können in Nordrhein-Westfalen mit teils deutlich erhöhten Bußgeldern geahndet werden.

 Der veröffentlichte Katalog sieht unter anderem vor, dass für das Nichttragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personenverkehr künftig 150 Euro fällig sind, bislang sind es 50 Euro. >>> Mehr Beispiele dazu finden Sie hier <<<

Corona in NRW: So soll es in den Schulen weitergehen

In Nordrhein-Westfalen bleibt es nach Worten von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) trotz steigender Corona-Zahlen vorerst beim Präsenzbetrieb in den Schulen. In der jetzigen Situation seien besondere Maßnahmen nicht notwendig, sagte Laumann am Dienstag in Düsseldorf. Wie sich die Lage der Corona-Neuinfektionen bis Weihnachten entwickele, sei noch unklar.

An den Brandenburger Schulen gilt wegen der Corona-Infektionslage bald keine Anwesenheitspflicht für die Schüler mehr. Laumann verwies auf Unterschiede zu Brandenburg und die hohe Impfquote im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW. Diese könnte auch einer der Gründe dafür sein, dass die Corona-Inzidenzen in NRW niedriger seien als in süd- oder ostdeutschen Bundesländern. Daher sei es gut, dass die Länder über ihre Maßnahmen entscheiden könnten. Es bleibe auch dabei, dass es keine Maskenpflicht im Unterricht gebe.

(red/dpa)
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