Wettbewerbszentrale verliert vor Gericht

Apotheken dürfen weiter für Rabattmodell werben.

Burscheid. Die Burscheider Apothekerfamilie Winterfeld darf vorerst weiter für ihr Rabattmodell "Montanus Vorteil24" werben. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am Montag eine entsprechende Klage der Wettbewerbszentrale zurückgewiesen. Damit wurde auch ein Urteil des Kölner Landgerichts vom Oktober 2008 aufgehoben.

Das Landgericht hatte damals die Werbung für den zehnprozentigen Rabatt auf rezeptpflichtige Medikamente untersagt. Die Gewährung der 20 Prozent Rabatt auf rezeptfreie Arzneimittel war von dem Werbeverbot ohnehin nicht betroffen gewesen. Die sieben deutschen Apotheken der Winterfelds bieten über ihre niederländische Montanus-Apotheke in Dinxperlo einen 24-Stunden-Lieferservice mit den Preisnachlässen an.

Da das OLG am Montag aber Revision zugelassen hat, wird die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg jetzt vor den Bundesgerichtshof ziehen. "Wir müssen weitermachen. Die Branche ruft nach Klärung", kündigte Geschäftsführerin Christiane Köber an. "Entweder können es nach einer BGH-Entscheidung dann alle so machen oder keiner. Dann wäre der faire Wettbewerb wiederhergestellt." Köber rechnet mit einer höchstrichterlichen Entscheidung allerdings erst in den nächsten zwei bis drei Jahren.

Abgekoppelt von der Werbefrage hatte die Wettbewerbszentrale Ende vergangenen Jahres vor dem Kölner Landgericht noch eine Klage gegen die niederländische Montanus-Apotheke angestrengt, um das Rabattmodell auf diesem Weg ganz zu kippen. Ein Verhandlungstermin in dieser Sache war mit Blick auf die gestrige OLG-Entscheidung immer wieder verschoben worden. Jetzt ist er für den 18. Juni angesetzt. Köber erwartet dort aber keinen Erfolg mehr: "Das Landgericht wird sich an dem OLG-Urteil orientieren."

Erleichterung dagegen bei den Winterfelds: "Wir sind sehr froh, dass das Gericht in diesem Sinne und damit für unsere Kunden entschieden hat", sagte Lissy Winterfeld (Adler-Apotheke).

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