Welche Kosten müssen die Kinder tragen?

Verbraucherzentrale hat Ratgeber zum Elternunterhalt im Alter vorgelegt.

Burscheid / Rhein.Berg. Kreis. Pflege im Alter ist teuer. Wenn bei den Eltern das Geld dafür nicht reicht, bittet der Staat die Kinder zur Kasse. Doch wer muss in welchem Umfang aufkommen, wenn Rente, Vermögen und Pflegegeld die Kosten nicht decken?

Der jetzt vorgelegte Ratgeber der Verbraucherzentrale „Elternunterhalt“ führt anhand der Beispielfamilie Meier anschaulich durch alle Problemstellungen.

Muss Frau Meier für den Unterhalt ihres Mannes aufkommen? Muss die Familie dafür sogar das Haus verkaufen? Wann und in welchem Umfang haften die beiden Töchter? Welche Rolle spielen Geschenke? Und müssen am Ende etwa Schwager oder Enkelin alle Kosten tragen?

Anhand des Fallbeispiels beantwortet das Buch viele Fragen und macht bestehende Regelungen mit Rechenbeispielen nachvollziehbar.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Ermittlung der Leistungsfähigkeit der Kinder, die oft auch durch andere Unterhaltsverpflichtungen, etwa gegenüber den eigenen Kindern, belastet sind und an die eigene Altersvorsorge denken müssen. Das heißt heute „Sandwich-Generation“. Der Ratgeber hilft den Leserinnen und Lesern, die Grundlagen des Elternunterhaltsrechts zu verstehen, und rüstet sie für eventuelle Auseinandersetzungen mit Sozialleistungsträgern.

Der Ratgeber „Elternunterhalt - Kinder haften für ihre Eltern“ hat 176 Seiten, kostet 14,90 Euro und ist in der Verbraucherzentrale in Bergisch Gladbach, Am Alten Pastorat 32, Tel. 0 22 02 - 9 26 31 01 erhältlich.

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