Verwaltungsgericht gibt Aldi recht

Die Voranfrage in Dünweg muss genehmigt werden. Der Kreis prüft, ob er in Berufung geht.

Burscheid. Das könnte ein schwerer Rückschlag für den politischen Willen in der Stadt werden, die Zentren zu stärken.

Der Discounter Aldi hat sich in einem Rechtsstreit mit dem Kreisbauamt vor dem Verwaltungsgericht Köln durchgesetzt.

Nach der jetzt vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung muss der Kreis eine Bauvoranfrage für ein weiteres Einzelhandelsgeschäft mit einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern in Hilgen-Dünweg genehmigen.

Die Aldi-Kette hatte sich beim Bau in Dünweg vor 13 Jahren von Beginn an eine 4000 Quadratmeter große Reservefläche in Richtung Müllersbaum gesichert. Gespräche über eine Nutzung sind nach Angaben der Stadt mehrfach an den Preisvorstellungen des Eigentümers gescheitert.

Nun ist Aldi mit der Bauvoranfrage selbst initiativ geworden — und zunächst an der Kreisverwaltung gescheitert. Die lehnte die Anfrage im Einvernehmen mit der Stadt Burscheid ab.

Denn seit 2011 gibt es für die Geschäftsflächen in Dünweg einen neuen Bebauungsplan, der ganz im Sinne des jetzt einmütig von der Politik beschlossenen Einzelhandelskonzepts weiteren zentrumsrelevanten Handel an dieser Stelle ausschließt.

Offenbar war die zwei Jahre alte B-Plan-Änderung aber juristisch nicht wasserdicht. Zwar schob der Rat im März kurz vor der zunächst terminierten Gerichtsverhandlung noch ein Änderungsverfahren mit angehängter Veränderungssperre nach. Doch der Versuch einer Bereinigung kam anscheinend zu spät, obwohl der Gerichtstermin in der Folge auf Juni verschoben wurde.

Nach Angaben der Stadt erklärt das Gericht in seiner Urteilsbegründung die Planänderung von 2011 für unwirksam. Das im Plan ausgewiesene Sondergebiet zur Begrenzung für Verkaufsflächen sei zu allgemein gehalten. Die Begrenzung der Verkaufsflächen hätte nicht baugebiets-, sondern grundstücksbezogen erfolgen müssen.

Weil dadurch die ganze B-Plan-Änderung nichtig wurde, hat das Gericht die Voranfrage von Aldi nach dem vorher geltenden Recht von 1970 geprüft — und kam danach zu dem Ergebnis, dass das beantragte Vorhaben genehmigt werden muss.

Was Aldi genau an dieser Stelle vorhat, wissen weder Kreis noch Stadt. Die Voranfrage bezogt sich allgemein auf eine Verkaufsfläche für Waren aller Art. Ob der Discounter die Fläche selbst nutzen oder an ein anderes Einzelhandelsunternehmen verkaufen will, lässt die Formulierung offen. Wegen der Schlecker-Pleite wird aber viel über einen Drogeriemarkt spekuliert.

Das würde Stadt und Planungspolitikern überhaupt nicht schmecken. Sie verfolgen stattdessen das Ziel, Drogeriemärkte an der Montanusstraße und am Bahnhof in Hilgen entstehen zu lassen, wenn dort jeweils das nötige Planungsrecht geschaffen worden ist.

Derzeit prüfen Kreis und Stadt, ob gegen das Urteil Berufung eingelegt werden soll oder nicht.

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