Verfahren Verfahren wegen Flyer eingestellt

Köln · Die Kölner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen ein Mitglied der jüdischen Gemeinde wegen der Weiterverbreitung eines Flugblatts mit antisemitischem Inhalt via Twitter eingestellt. Das teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gestern mit.

Das Gemeindemitglied hatte ein Foto des in einer Kölner Straßenbahn aufgetauchten Flyers in dem Kurznachrichtendienst verbreitet, um auf Antisemitismus hinzuweisen. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Köln von Amts wegen Vorermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung eingeleitet.

Nun stellte die Behörde fest, dass durch die digitale Verbreitung zwar der grundsätzliche Straftatbestand der Volksverhetzung auch erfüllt sei. Es gebe jedoch auch eine Ausnahmevorschrift, wonach die Verbreitung jedoch nicht strafbar sei, wenn sie „der staatsbürgerlichen Aufklärung oder der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens“ diene, so die Staatsanwaltschaft Köln. Fraglich sei gewesen, ob diese Ausnahme auch für Privatpersonen in sozialen Netzwerken gelte oder aber nur für Amts- und Mandatsträger. Zudem müsse auch eine eindeutige Distanzierung vom Inhalt der Hetzschrift erkennbar sein. Beides war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Köln hier der Fall, so dass sie das Verfahren schließlich auch einstellte.

Die Synagogen-Gemeinde und die Kölnische Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit hatten zuvor die Ermittlungen kritisiert und deren Einstellung gefordert. Unter anderem hatte auch Oberbürgermeisterin Henriette Reker den Tweet des Gemeindemitglieds geteilt. Da für sie als Amtsträgerin jedoch die Ausnahmeregel gelte, seien gegen sie keine Vorermittlungen eingeleitet worden, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Wer die antisemitischen Flugblätter angefertigt und in der Straßenbahn ausgelegt hatte, sei weiterhin noch unklar und werde ermittelt, hieß es gestern weiter von der Staatsanwaltschaft.

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