Verfahren ohne Verlierer
Schiedsleute haben nicht im Sinn, Recht zu sprechen, sondern einen Kompromiss zu finden. Hat sich ein Antragsteller dazu durchgerungen, ein Schiedsverfahren anzustrengen, ist die Gegenpartei zum Erscheinen verpflichtet.
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p class="text"><strong>Burscheid. Der Mieter oben liebt Vögelhäuschen; sein Nachbar darunter muss täglich die Hinterlassenschaften der Vögel von seinem Balkon wischen. Oder oben wohnt eine Anhängerin von Geranien und ihrem Hausmitbewohner eine Etage tiefer fliegen Tag für Tag die Blüten um die Ohren. Zwei Beispiele des Leverkusener Amtsgerichtsdirektors Hermann Josef Merzbach dafür, wie es zwischen Nachbarn knallen kann - und dass der Gang zum Gericht dabei die falsche Entscheidung wäre.
Stattdessen wirbt Merzbach für das Schiedsamt - eine noch immer viel zu wenige genutzte Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung. Das ehrenamtliche Schiedsamt habe eine wichtige soziale Funktion: Es gelte "zu verhindern, dass sich die Leute das Leben unnötig schwer machen".
Hat sich ein Antragsteller dazu durchgerungen, ein Schiedsverfahren anzustrengen, ist die Gegenpartei zum Erscheinen verpflichtet. In der Verhandlung geht es aber gerade nicht darum, einer der Parteien Recht zu geben, sondern nach einem Kompromiss zu suchen. "Wenn einer als Verlierer auf der Strecke bleibt, wird auch der Friede zwischen den beiden auf der Strecke bleiben", sagt Merzbach.
Für die Hilgener Schiedsfrau Silke Riemscheid ist es daher besonders unangenehm, "wenn eine Partei ihre Aggressionen gegen den Antragsteller auf die Schiedsperson überträgt und ihre Neutralität infrage stellt". Denn neutral zu sein, ist für alle Schiedsleute oberstes Gebot.