Burscheid Unterschriften gegen Turbo-Abi auch an vier Sonntagen

Im Burscheider Rathaus liegen die Listen für das Volksbegehren „G 9 jetzt!“ vom 2. Februar bis zum 7. Juni aus.

Burscheid: Unterschriften gegen Turbo-Abi auch an vier Sonntagen
Foto: Doro Siewert

Burscheid. Das „Super-Wahljahr“ wirft seine Schatten voraus. Nicht nur, dass am 14. Mai der neue Landtag und voraussichtlich am 17. oder 25. September (der genaue Termin steht noch nicht fest) der neue Bundestag und für den Rheinisch-Bergischen Kreis der neue Landrat gewählt werden.

Wahlberechtigte in ganz Nordrhein-Westfalen können sich jetzt auch aktiv in die Schulpolitik einmischen; seit dem 5. Januar läuft das Volksbegehren „G 9 jetzt!“ Ziel dieser Unterschriften-Aktion ist die Rückkehr zu einer Regelschulzeit mit dem Abitur nach neun Jahren — also mit Klasse 13.

Die Volksinitiative „G 9 jetzt!“ hatte im vergangenen Jahr Unterschriften stimmberechtigter Bürger gesammelt und damit ein Volksbegehren ermöglicht.

Seit dem 5. Januar dürfen die Initiatoren nun zwölf Monate lang überall Unterschriften für „G 9“ sammeln. Alle 396 Städte und Gemeinden in NRW sind nach dem Zulassungsbeschlusses der Landesregierung vom 13. Dezember 2016 zudem verpflichtet, die von der Initiative zur Verfügung gestellten Unterschriftenlisten öffentlich auszulegen, und zwar in der Zeit vom 2. Februar bis 7. Juni 2017.

In Burscheid werden diese Listen zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus ausliegen, erklärt das Presseamt der Stadtverwaltung. Zusätzlich werde das Wahlbüro für Unterschriftswillige am Sonntag, 19. Februar, 26. März, 30. April und am 28. Mai jeweils von 9 bis 13 Uhr geöffnet haben.

Eine besondere Wahlbenachrichtigung an alle Wahlberechtigten, wie sonst bei den Wahlen üblich, werde es allerdings nicht geben.

Mit Ende der öffentlichen Auslegung — also nach dem 7. Juni — dürfen die Initiatoren von „G9 jetzt“ noch bis spätestens zum 4. Januar 2018 weitere Unterschriften sammeln, heißt es weiter aus dem Rathaus. Zeichnungsberechtigt sind ausschließlich deutsche Staatsangehörige, die in Nordrhein-Westfalen ihren Hauptwohnsitz haben. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Stimmten acht Prozent der Stimmberechtigten zu, das wären 1,06 Millionen Bürgerinnen und Bürger landesweit, könne der Landtag diesem Begehren in einer neuerlichen Abstimmung folgen. Lehne der Landtag den Antrag ab beziehungsweise setze er sich nicht innerhalb von zwei Monaten mit dem Votum des Volksbegehrens auseinander, komme es zu einem Volksentscheid. Dieser wäre dann erfolgreich und das daraus resultierende Gesetz bindend, wenn rund zwei Millionen Wählerinnen und Wähler (15 Prozent aller NRW-Bürger) für das Abitur in Klasse 13 stimmen.

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