Sticks mit Kinderpornos im Wald versteckt

Zehn Monate Haft auf Bewährung lautet das Urteil für einen 54-Jährigen. Er hat sich schon um Therapie bemüht.

Burscheid. Vielleicht wird dieser Tag zum Wendepunkt im Leben von Hans-Peter K. (Name geändert). Das Amtsgericht Leverkusen verurteilte ihn am Montag wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. Außerdem muss er sich innerhalb von sechs Monaten in ambulante psychotherapeutische Behandlung begeben. Der 54-Jährige hatte zuvor alle Vorwürfe bestätigt: „Mir tut die Sache sehr leid.“

Und die Vorwürfe waren massiv: Drei Mails wurden ihm zur Last gelegt, mit denen der damalige Burscheider im Februar und März 2011 einen Bekannten mit kinderpornografischen Fotos versorgt hatte. Auf seinem im Februar 2012 beschlagnahmten Rechner entdeckten die Ermittler zudem 62 kinder- und jugendpornografische Aufnahmen und 48 Videodateien.

Den größten Fund aber machten sie auf sieben USB-Sticks, die in einem Waldstück entdeckt wurden. Der Angeklagte hatte sie dort verschwinden lassen wollen, sie konnten aber seinem Rechner zugeordnet werden. Über 23 000 Bilder und 265 einschlägige Videos waren darauf gespeichert. In den allermeisten Fällen handelte es sich um Aufnahmen mit sehr jungen Kindern.

Hans-Peter K., bis vor Kurzem noch als Lagerarbeiter in Burscheid tätig und inzwischen arbeitslos, sagte vor Gericht, er könne sich diese Neigung heute auch nicht mehr erklären. „Seit ich mit meiner neuen Lebensgefährtin zusammen bin, habe ich keine Gedanken mehr in diese Richtung. Aber ich will auch nicht, dass es irgendwann wiederkommt.“

Der Richterin legte der in Trennung lebende zweifache Vater mehrere Belege für seine Bemühungen um einen Therapieplatz vor, die bisher wegen langer Wartelisten und des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens erfolglos waren. Diese Bemühungen wurden ihm bei der Urteilsbemessung ebenso zugute gehalten wie sein offenes Geständnis und die fehlenden Vorstrafen. Strafverschärfend wirkten sich die große Zahl an Bildern und Videos sowie das Alter der gezeigten Kinder aus.

Die Bewährungsfrist beträgt zwei Jahre. K. bekommt in der deutschen Großstadt, in die er gerade umgezogen ist, einen Bewährungshelfer an die Seite gestellt. Aufgrund seiner finanziellen Lage verzichtete die Richterin entgegen den Forderungen der Staatsanwaltschaft auf Geldauflagen.

K.s Anwalt erklärte unmittelbar nach der Urteilsverkündung den Rechtsmittelverzicht. Der Verurteilte hat nur einen Wunsch: „Ich will mir mit meiner jetzigen Lebensgefährtin ein neues Leben aufbauen.“

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