Stadt rät zu Anträgen auf Lärmschutz

Die betroffenen Anwohner müssen selbst aktiv werden, erhalten aber Hilfestellungen im Rathaus.

Burscheid. Die Dürscheider Bürger hatten schon im Frühjahr dieses Jahres in ihrem Antrag auf nachträglichen Lärmschutz entlang der Autobahn 1 gesetzt. Jetzt folgt die Stadt ihrer Argumentation und rät allen betroffenen Bürgern, einen solchen Antrag zu stellen.

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig kann es bis zu 30 Jahre nach dem Planfeststellungsverfahren für eine Straße noch nachträglichen Anspruch auf Lärmschutz geben, wenn die ursprünglichen Lärmprognosen nicht eingehalten wurden. Im Falle Burscheids ist das nach der Erweiterung der A 1 von vier auf sechs Spuren in den 1980er Jahren an einigen Stellen der Fall.

Die Anträge zur Prüfung eines Anspruchs dürfen aber nicht von der Stadtverwaltung selbst, sondern müssen von den Anwohnern in den Ortsteilen entlang der A 1 gestellt werden. Der Versuch der Stadt, einen Sammelantrag zu stellen, wurde von der Bezirksregierung Köln abgelehnt. Im Rathaus hilft man aber mit einem Antragsvordruck.

Seit Ende Oktober liegen als Abschluss eines zweistufigen Verfahrens auch landesweit Lärmkarten vor, die für Burscheid die A 1, die B 51, die L 291 sowie Teile der L 58 und der L 310 erfasst haben. Dabei haben sich zum Teil für Häuser Lärmwerte ergeben, die einen 24-Stunden-Mittelwert von 65 Dezibel und einen nächtlichen Wert von 55 Dezibel überschreiten.

Die Stadt wird für diese Bereiche jetzt eine Lärmaktionsplanung in die Wege leiten, die Vorschläge zur Lärmreduzierung macht. Der Lärmaktionsplan soll im kommenden Jahr vorliegen. Für die Umsetzung dieser nicht rechtsverbindlichen Vorschläge ist dann aber der jeweilige Straßenbetreiber zuständig und kann sich dabei sehr viel Zeit nehmen. Darum sind die Dürscheider von diesem Ansatz auch wieder abgerückt.

Auskünfte zum Antrag auf nachträglichen Lärmschutz gibt es im Rathaus bei Kurt Berger, Telefon 6 70-4 12, Auskünfte zur Lärmaktionsplanung bei Uwe Graetke unter Telefon 6 70-4 14. Die Lärmkarten des Landesumweltministeriums können im Internet eingesehen werden.

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