Sozialleistungen werden im Kreis gebündelt

Kreisverwaltung soll künftig Tätigkeiten der Kommunen übernehmen, um Kosten zu sparen.

Sozialleistungen werden im Kreis gebündelt
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Rhein.-Berg. Kreis. Um die Kommunen zu entlasten sowie Aufgaben zu bündeln und damit effizienter zu arbeiten, soll ein Teil der Sozialhilfeleistungen künftig zentral durch den Kreis bearbeitet werden. Dies teilt jetzt die Pressestelle der Kreisverwaltung mit. So könnten sowohl beim Kreis als auch bei den Kommunen Kosten eingespart werden. Allein beim Kreis liege dies bei rund einer Million Euro pro Jahr.

Die Empfehlung zu dieser Reform hat der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit in seiner Sitzung am Donnerstag auf Vorschlag der Kreisverwaltung, der gemeinsam mit den Kommunen erarbeitet wurde, abgegeben. Durch die Umstrukturierung solle kreisweit ein einheitlicher Qualitätsstandard geschaffen werden.

„Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn dadurch wird mehr Qualität für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen“, lobte Claudia Seydholdt (SPD). Uli Heutz von der CDU machte deutlich, dass „die Stellen refinanziert sind“. Dies wurde auch von Marc Nohl (Grüne) positiv hervorgehoben: „Aufgrund der Einsparungen sind die Stellen refinanziert. Das ist eine Top-Sache und ein Erfolg für die Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises.“ Diesem Lob für die Umstrukturierung und dem neuen Lösungsvorschlag schloss sich auch Michael Becker von der FDP an. Die endgültige Entscheidung über die Neuausrichtung, die ab dem 1. Januar 2019 greifen soll, trifft der Kreistag in seiner kommenden Sitzung Anfang Juli.

Bislang war die Wahrnehmung dieser Aufgaben an die kreisangehörigen Kommunen delegiert. In den vergangenen Jahren haben sich die Rahmenbedingungen jedoch deutlich verändert, heißt es: Die Aufwendungen der Sozialleistungen seien kontinuierlich gestiegen und die unterschiedlichen Lebenssituationen und Ausgangslagen der Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen haben, seien komplexer geworden. Diese Entwicklung sei bundes- und landesweit zu verzeichnen, ein Rückgang sei nicht absehbar.

Hinzu komme, dass sich das Durchschnittsalter der Menschen im Kreis erhöhe und es demnach mehr pflegebedürftige Personen geben werde. Dadurch würden die Sozialleistungen zusätzlich steigen.

Daher hätten Kreis und Kommunen in einem gemeinsamen Prozess analysiert, wie auch weiterhin das Ziel erreicht werden könne, die Sozialleistungen dauerhaft wirtschaftlich und qualitativ in bürgerfreundlicher Form zu erbringen. Im Ergebnis würden insbesondere die Hilfen zu Gesundheit und die ambulanten Hilfen zur Pflege sowie verschiedene sehr spezielle Sozialleistungen beim Kreis gebündelt. So könne beispielsweise fachliches Know-how zentralisiert werden, was wiederum Kosten spare: Durch die Reform sollen künftig jährlich rund eine Million Euro eingespart werden. Somit könne der Sozialetat des Kreises entlastet werden, was sich positiv auf die Kreisumlage auswirke und zu einer Entlastung der kreisangehörigen Kommunen führe.

Um die Aufgaben als Träger der Sozialhilfe wahrzunehmen, sollen beim Kreis rund 3,9 Stellen geschaffen werden. Diese würden durch das Einsparvolumen deutlich refinanziert und seien im Einsparvolumen bereits berücksichtigt. Darüber hinaus könnten fast ebenso viele Stellenanteile bei den kreisangehörigen Kommunen abgebaut werden, so dass sich dort noch zusätzliche Entlastungseffekte ergeben würden.

Trotz der Umstrukturierung hätten Bürger auch weiterhin die Möglichkeit, ihre Anträge bei den Sozialämtern vor Ort einzureichen. Diese würden sie dann an den Kreis zur Bearbeitung weiterleiten. Ein Großteil der Antragsbearbeitungen, wie etwa die der Hilfe zum Lebensunterhalt und die Leistungen zur Grundsicherung, verblieben weiterhin in den Kommunen. So sei der Anspruch garantiert, eine bürgernahe Dienstleistung mit kurzen Wegen sicherzustellen.

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