Schlägerei zwischen Fußballanhängern

Leverkusener und Kölner Fans geraten am Lokal „Stadioneck“ in Küppersteg aneinander.

Schlägerei zwischen Fußballanhängern
Foto: Young

Leverkusen. Mehrere hundert Fußballfans von Bayer 04 Leverkusen und dem 1. FC Köln haben sich am Samstagabend in Leverkusen-Küppersteg eine Schlägerei geliefert. Mindestens ein Beteiligter erlitt dabei Verletzungen. Weitere Auseinandersetzungen unterband die Polizei mit starken Kräften und stellte die Personalien der Beteiligten fest.

Am Nachmittag hatten etwa 250 Leverkusener Fans das Abschlusstraining ihrer Mannschaft auf dem Trainingsgelände der Bay-Arena besucht und dabei massiv Pyrotechnik abgebrannt. Der entstehende Rauch wirkte sich auch auf den Verkehrsfluss auf der A 1 aus. Nach dem anschließenden Besuch eines Basketballspiels in der nahegelegenen Ostermann-Arena gingen sie zum Lokal „Stadioneck“ an der Einmündung Karl-Marx-Straße/Bismarckstraße. Gegen 21.30 Uhr erschienen dort mehrere mit Kölner Fans besetzte Autos. Daraufhin schlugen die Leverkusener Fans mit Schlagwerkzeugen auf die Fahrzeuge ein, wobei erheblicher Sachschaden entstand. Anschließend flüchteten die Insassen mit den Pkw unerkannt.

Zeitgleich näherten sich laut Polizei plötzlich etwa 150 Kölner Fans über die Bismarckstraße und stürmten auf die vor dem „Stadioneck“ versammelten etwa 250 Leverkusener Fans zu. Daraufhin maskierten sich die Leverkusener teilweise und bewaffneten sich mit Latten und Verkehrszeichen. Im Verlauf der anschließenden Schlägerei flüchtete die Leverkusener Gruppe, wobei die Kölner sie bis zum Parkplatz Tannenbergstraße verfolgten. Von dort verteilten sich die Gruppen in die Leverkusener Innenstadt.

Die Polizei traf gegen 22 Uhr etwa 80 Kölner Randalierer am Bahnhof Leverkusen-Mitte an, die gerade in eine Regionalbahn Richtung Köln einsteigen wollten. Zeitgleich befand sich eine etwa hundert Mann starke Leverkusener Gruppe vor dem „Stadioneck“. Die Polizei stellte von rund 200 Beteiligten die Personalien fest und nahm Ermittlungen wegen Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung auf.

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