Schwere Körperverletzung Nach Gewalttat: Opfer verliert das Bein

Lange haben Ärzte um die Rekonstruktion des linken Unterschenkels von Horst Zehringer gekämpft. Doch neues Hautgewebe wurde immer wieder abgestoßen. Jetzt gilt die Tat bei der Polizei als schwere Körperverletzung.

Schwere Körperverletzung: Nach Gewalttat: Opfer verliert das Bein
Foto: Polizei

Burscheid. Der 31. Januar 2017 war für Horst Zehringer erstmal ein ganz normaler Arbeitstag. Der 56-jährige Inhaber einer Autolackiererei an der Industriestraße ging wie gewohnt seiner Arbeit nach — bis er Besuch von einem ehemaligen Kollegen bekam. Im Streit um die Trinkgeldkasse eskalierte die Situation dann. Laut Polizei raste der Ex-Mitarbeiter plötzlich mit dem Auto auf den Firmenchef zu und quetschte ihn mit der Front gegen die Wand.

Unter höllischen Schmerzen bekam der Leverkusener alles genau mit. „Als der Arzt eintraf, haben sie mir sofort das linke Bein abgebunden. Aber es ging nicht nur um mein Bein, es ging um mein Leben. Ich hatte viel Blut verloren.“ Dass er danach „nur sieben Minuten“ bis zur Spezialklinik nach Merheim geflogen wurde, erfuhr er erst später. Da war er längst sediert.

In Merheim liegt der Lackierer noch heute. Am Mittwoch hatte er seine 25. Operation. „Es sind noch zwei Stellen offen“, erklärt der 56-jährige den im Vergleich zu den ersten OPs harmlosen Eingriff. „Die Verletzung meines Beins wurde von den Ärzten verglichen mit einer Kriegsverletzung.“ Nicht nur die Haut sei völlig zerstört gewesen, sondern auch die Knochen „zerrieben“. Versuche, Haut des anderen Beins und vom Rücken zu transplantieren, scheiterten. „Mein Bein hat die Haut nicht angenommen.“ Wann der Unterschenkel dann von den Ärzten abgenommen wurde, weiß Zehringer nicht mehr. Und er will nun nach vorne blicken. „Ich möchte das Leben haben, das ich vorher hatte.“ Schon nächste Woche soll er in die Reha. Dort soll dann eine Prothese angepasst werden. „Das dauert noch mal ein halbes Jahr.“

Seine Lackiererei hat er immer noch angemietet. Gearbeitet wird dort zurzeit nicht. Sobald er wieder gehen könne, wolle er dort wieder anfangen zu arbeiten. „Ich habe kein Geld mehr“, sagt der 56-jährige. Von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Ex-Mitarbeiters bekomme er nichts. „Wenn es ein Vorsatz ist, besteht kein Anspruch“, habe man ihm gesagt.

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