Corona Masken müssen ab heute auch in einigen Parks getragen werden

Köln · Seit gestern gilt im Stadtgarten, am Aachener Weiher, im Volksgarten und im Jugendpark eine Maskenpflicht. Der Mund-Nasen-Schutz muss freitags, samstags, sonn- und feiertags von 10 bis 22 Uhr getragen werden.

 Der Krisenstab hat entschieden, die Maskenpflicht in Köln auszuweiten.

Der Krisenstab hat entschieden, die Maskenpflicht in Köln auszuweiten.

Foto: dpa/Oliver Berg

Um auf die Ausweitung der Maskenpflicht hinzuweisen, sind im Auftrag der Stadt Fahrrad-Rikschas im Einsatz, die bei Bedarf kostenlos OP-Masken verteilen. Die Mund-Nasen-Bedeckung darf überall dort, wo die Maskenpflicht gilt, auch nicht zum Rauchen abgenommen werden. Für die Dauer des Verzehrs von Speisen oder Getränken darf sie lediglich im Stehen und Sitzen abgenommen werden.

Straßenkunst ab
sofort verboten

Ab sofort ist zudem in allen Fußgängerzonen der Innenstadt, im Rheingarten, auf der Hohenzollernbrücke und am Rheinboulevard Straßenkunst verboten. Dies gilt montags bis donnerstags von 15 bis 22 Uhr sowie freitags bis sonntags und an Feiertagen von 10 bis 22 Uhr. Als Straßenkunst gelten Musik, Theater und andere Darbietungen im öffentlichen Raum. Durch das Verbot sollen Menschenansammlungen verhindert werden, bei denen die Einhaltung von Abstandsregeln nicht sichergestellt werden kann.

Derweil meldete die Stadt gestern einen Inzidenzwert von 67,3, am Mittwoch lag er noch bei 69,1. Insgesamt 185 Personen befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 55 auf Intensivstationen. Dem Gesundheitsamt wurden vier weitere Todesfälle in Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung gemeldet. Es handelt sich um einen 77-Jährigen, eine 84-Jährige, einen 90-Jährigen und eine 99-Jährige, alle mehrfach vorerkrankt. Bislang sind 523 Kölner verstorben, die positiv auf Covid-19 getestet wurden.

Der Krisenstab hat entschieden, weiteren Personengruppen ein Angebot für eine Impfung mit Astrazeneca zu machen. Dadurch soll das Impftempo in Köln erhöht werden. Ziel ist es, dass kein Impfstoff verfällt und die bereitgestellten, nicht abgerufenen Impfstoffe im Sinne einer effektiven Pandemiebekämpfung genutzt werden können.

Astrazeneca wird seit dem 10. Februar in den Impfzentren in Nordrhein-Westfalen verimpft. Den Impfstoff erhalten bisher Angehörige der priorisierten Berufsgruppen gemäß Impfverordnung - unter anderem Mitarbeiter der ambulanten Pflege und des Rettungsdienstes -, die jünger als 65 Jahre sind. Bereits in den ersten Tagen wurde erkennbar, dass der Astrazeneca-Impfstoff weniger Akzeptanz findet als der Impfstoff von Biontech/Pfizer. Viele Impfberechtigte nehmen Impftermine nicht wahr, so dass nach Angaben der Stadt von den 7844 Impfdosen, die für das Kölner Impfzentrum im Februar verfügbar sind, bislang nur 3100 Impfdosen im Depot des Landes abgerufen werden konnten. Auch für März werden wieder 7880 Impfdosen für Köln zur Verfügung stehen.

Der Krisenstab hat daher entschieden, terminierte, aber zu diesem Zeitpunkt nicht verimpfbare Impfdosen als überzählige Impfdosis zu werten. Wer mit den überzähligen Impfdosen geimpft wird, entscheidet die Ethikkommission. Sie wird Angehörigen der ersten und zweiten Prioritätengruppe, die noch kein Impfangebot erhalten haben, eine Impfung mit Astrazeneca anbieten. Dazu gehören Mitarbeiter in Arztpraxen, die engen Kontakt zu Corona-Patienten oder vulnerablen Gruppen haben, Polizeibeamte und Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Außendienst, Mitarbeiter sowie Bewohner in Einrichtungen für Obdachlose und Flüchtlinge, Bestatter, die im Krankenhaus tätig sind, Kita-Betreuungspersonal und Lehrer.

„Die Impfung ist die wirksamste Waffe im Kampf gegen das Corona-Virus, die uns zur Verfügung steht. Daher müssen wir uns zur Verfügung stehende Impfdosen so schnell wie möglich verimpfen. Das Votum der Ethikkommission, weiteren Personengruppen eine Impfung mit Astrazeneca anzubieten, unterstütze ich daher voll und ganz. Impfstoff darf nicht ungenutzt im Depot liegen bleiben. Wir verlieren sonst wertvolle Zeit und brauchen noch länger, um die Pandemie zu überwinde“, sagt Oberbürgermeisterin Henriette Reker.

Mit Blick auf die geringere Akzeptanz des Astrazeneca-Impfstoffs stellt Reker fest: „Ich bin sehr froh, dass wir in Deutschland nun schon drei zugelassene Impfstoffe haben, bei denen eine Wirksamkeit nachgewiesen wurde. Manche Studien sagen, der Schutz vor Ansteckung sei bei Astrazeneca etwas schwächer als bei anderen. Selbst wenn das so sein sollte, ist unumstritten, dass Astrazeneca genauso wie die anderen Impfstoffe vor einem schweren Verlauf schützt. Geimpft zu sein – egal mit welchem der bei uns zugelassenen Impfstoffe – ist also auf jeden Fall besser, als nicht geimpft zu sein. Ich bitte die Kölner, die Chance, sich impfen zu lassen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu nutzen. Um sich vor einer Ansteckung, die eine schwere Erkrankung nach sich ziehen kann, zu schützen, aber auch, damit wir möglichst bald eine Herdenimmunität haben und nicht noch mehr Menschen an Covid-19 erkranken oder gar sterben.“

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