Kunstrasen: Vom Bodengutachten hängt die Zukunft der Plätze ab
Die Bundesmittel dürfen auch in den Sport fließen. Noch diese Woche werden Bodenproben genommen.
Burscheid. Zumindest eine Frage scheint inzwischen geklärt: Bundestag und Bundesrat haben eine Grundgesetzänderung auf den Weg gebracht, die es erlaubt, dass die Infrastrukturmittel aus dem Konjunkturpaket II auch in solche Projekte fließen, die nicht in Bundeszuständigkeiten fallen. Schon in wenigen Wochen soll in dieser Hinsicht Rechtssicherheit bestehen. Damit könnte der Burscheider Anteil auch in den Bau von Kunstrasenplätzen fließen.
Diese stehen bei den beiden Vereinen BV Burscheid und TG Hilgen ganz oben auf der Wunschliste. Aber ein entsprechender Ratsbeschluss steht noch aus. Denn zunächst muss Klarheit über die möglichen Kosten bestehen. Größte Hürde: das Bodengutachten. In Auftrag gegeben ist es schon, am Freitag auf dem Griesberg und am Montag in Hilgen werden die Proben entnommen. Knapp zwei Wochen später soll das Ergebnis vorliegen.
"Die Ansprüche eines Kunstrasens an die Versickerungsfähigkeit des Bodens sind größer als bei einem Aschenplatz", sagt der Beigeordnete Stefan Caplan. Müsste aber der Untergrund ganz neu aufgebaut werden, würden die Kosten pro Platz enorm in die Höhe schnellen.