War es Vorsatz oder nur ein Unfall? Apothekenfall: Weiteres Gift gefunden

Düsseldorf · Frau hatte Medikament bei der Polizei abgegeben. Der Apotheker wehrt sich gerichtlich. An Heime darf er weiterhin liefern. Gesundheitsminister Laumann (CDU) rechtfertigt im Landtag die Schließung von drei Apotheken.

Todesfall nach Einkauf in Kölner Apotheke
Foto: dpa/Marcel Kusch

In dem Fall der Kölner Apotheke, die einer Schwangeren eine Glukose-Mischung verkauft hatte, nach deren Einnahme die Frau und ihr Kind gestorben waren, gibt es weitere Verunsicherung. NRW-Gesundheitsminister Karl Josef Laumann (CDU) bestätigte am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Landtags, dass in der Apotheke vor deren Schließung  ein weiteres kontaminiertes Tütchen Glukosepulver verkauft worden war. Eine Frau war dem Aufruf der Polizei gefolgt, entsprechende Einkäufe abzugeben. Eine Untersuchung ergab, dass das Medikament in dem Tütchen mit einer geringen Menge derselben Substanz  verunreinigt war, die auch zu dem Tod der Schwangeren und ihres Kindes geführt hatten.

Um welche toxische Substanz es sich handelt, wird aus ermittlungstaktischen Gründen nicht mitgeteilt. Im Gesundheitsausschuss erklärten Vertreter des Gesundheitsministeriums, die giftige Substanz müsse in der Apotheke in die Glukosetüten gelangt sein.

 Karl Josef Laumann

Karl Josef Laumann

Foto: dpa/Federico Gambarini

Oppositions-Kritik an zu später Schließung der Apotheken

Im Landtag gab es seitens der anderen Fraktionen keinerlei Widerspruch gegen die Schließung der  drei Apotheken des Apothekenverbunds. Allerdings kritisierte SPD-Mann Josef Neumann, dass die Öffentlichkeit erst drei Tage nach dem tödlichen Vorfall informiert worden war und es dann weitere drei Tage bis zur Schließung der Apotheken dauerte.

Ob es bei dieser Maßnahme bleibt, ist unterdessen fraglich. Der Apotheker hat sich per Antrag auf  einstweilige Verfügung an das Verwaltungsgericht gewandt, um die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs durchzusetzen. Teilweise geht dieser aber auch jetzt schon weiter, wie Minister Laumann bestätigte. Die geschlossenen Apotheken hätten Heimversorgungsverträge abeschlossen. Die Belieferung von Heimen mit größeren Mengen an Medikamenten könne nicht so ohne Weiteres ersetzt werden. Diese Lieferungen dürften unter strengen Auflagen und unter „engmaschigen behördlichen Kontrollen“ aufrechterhalten werden.

Laumann begründete gegenüber den Landtagspolitikern ausführlich, warum er sich zu dem ungewöhnlichen Schritt der Apothekenschließung entschlossen habe.  Die Staatsanwaltschaft habe nicht ausschließen können, ob es sich um eine vorsätzliche Manipulation der Medikamente gehandelt habe. „Da kann ich die Apotheken nicht auf lassen“, sagte Laumann. Selbst fertige Medikamente könnten verändert worden sein.

Bis heute ist allerdings nicht klar, ob wirklich vorsätzliches Handeln zu der Verunreinigung der Medikamente führte oder ob die giftige Substanz durch Fahrlässigkeit hinzukam. Seiner Entscheidung habe eine Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und Interessen des Apothekers zugrunde gelegen, betonte Laumann. Und da sei er zu dem  Ergebnis gekommen: „Gesundheitsschutz muss absoluten Vorrang haben.“

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