Köln Leiche acht Wochen versteckt - Haftstrafe im Schnürsenkel-Prozess

Acht Wochen lang hat ein Mann aus Bergheim seine getötete Freundin unter dem Bett versteckt. Wie ein Schnürsenkel um ihren Hals kam, will er nicht mehr wissen.

Köln: Leiche acht Wochen versteckt - Haftstrafe im Schnürsenkel-Prozess
Foto: Andreas Bischof

Köln (dpa). Ein 27-Jähriger aus Bergheim, der seine Freundin umgebracht und wochenlang unter dem Bett versteckt hat, muss für sieben Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Kölner Landgericht verurteilte ihn am Freitag wegen Totschlags. Die Anklage lautete ursprünglich auf Mord. Doch der 27-Jährige hatte während des Prozesses beteuert, dass ihn seine Freundin zuvor mit einem Messer attackiert habe. Letztlich sei nicht mit Sicherheit festzustellen, ob der Mann das 22 Jahre alte Opfer heimtückisch von hinten erdrosselt oder aus Notwehr gehandelt habe, urteilten die Richter.

Am Tattag Ende September 2015 hatte das Paar großen Streit. Der 27-Jährige war gerade erst aus dem Gefängnis gekommen und hatte herausgefunden, dass ihn seine Freundin offenbar mehrfach betrogen hatte. Als er sie aus der Wohnung werfen wollte, eskalierte die Situation.

Ob die Tatwaffe ein Schnürsenkel war oder ob der Mann sie mit bloßen Händen erwürgte, konnte während des Prozesses nicht geklärt werden. Der Angeklagte hatte zwar gestanden, seine Freundin umgebracht zu haben. Zur Art und Weise machte er jedoch widersprüchliche Angaben. Dass er einen Schnürsenkel benutzte, gab er erst zu, zog diese Aussage dann aber wieder zurück.

Als die stark verweste Leiche in der Wohnung des Paares gefunden wurde, war ein Schnürsenkel um den Hals der Toten fest zugezogen. Aufgrund des Zustands der Leiche konnte ein Gerichtsgutachter allerdings nicht mehr bestimmen, wie genau das Opfer starb. Sicher sei nur eine „massive Gewalteinwirkung gegen den Hals“.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwölf Jahren gefordert. Die Verteidigung war mit sieben Jahren deutlich darunter geblieben.

Um den Tod seiner Freundin zu verschleiern, hatte sich der 27-Jährige in das Facebook-Profil der jungen Frau eingeloggt und Nachrichten in ihrem Namen verfasst. Freunden erzählte er, sie hätten sich getrennt, sie sei zu Angehörigen nach Österreich abgehauen. Die Anwältin der Mutter des Opfers, die als Nebenklägerin auftrat, sprach von „perfider Täuschung“. Die Verteidigung sah in dem Verhalten nur den „logischen Versuch, die Tat zu vertuschen“.

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