Kölner Prozess gegen zwei Raser: Gutachten sorgt für Eklat
Köln. Im neu aufgerollten Kölner Prozess gegen zwei Raser, die wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurden, hat ein medizinisches Gutachten für einen Eklat gesorgt.
Eine Psychotherapeutin sagte am Mittwoch als Zeugin vor dem Landgericht, ihr 24 Jahre alter Patient - einer der beiden verurteilten Männer - leide unter Depressionen und Selbstmordgedanken. Ihm mache ein „Medienkrieg“ gegen ihn zu schaffen, er habe Schlafstörungen und isoliere sich.
Im April 2015 waren die heute 24 und 25 Jahre alten Männer mit fast 100 Stundenkilometern durch die Stadt gerast, einer verlor die Kontrolle über seinen Wagen, der auf einen Radweg schleuderte. Eine 19-jährige Frau starb. Der Fall hatte bundesweites Entsetzen ausgelöst.
Der Anwalt der Opferfamilie - sie trat als Nebenklägerin im Revisionsverfahren auf - warf der Verteidigung nach der Anhörung der Zeugin ein „Kabarett auf dem Rücken der Eltern“ und eine „Verhöhnung der Opfer“ vor. Die Verteidigung des 24-Jährigen versuche, das Gericht über den Gesundheitszustand des Mandanten zu täuschen, kritisierte Nikolaos Gazeas, Anwalt der Nebenkläger. Das Attest der Therapeutin stecke voller gravierender Fehler, es sei parteiisch und als Beweismittel völlig ungeeignet.
Auch das Gericht äußerte sich skeptisch und verwundert, wie ein Attest nach nur zwei Gesprächen mit dem Angeklagten Anfang dieses Jahres zustandekommen konnte. Der 24-Jährige, der die Therapeutin vor der Verhandlung von ihrer Schweigepflicht entbunden hatte, nahm diesen Schritt wieder zurück, um sie an weiteren Aussagen zu hindern. Sein Verteidiger räumte ein, der Medizinerin könnten „sicherlich handwerkliche Fehler“ unterlaufen sein. Den Vorwurf eines Täuschungsversuch wies er aber entschieden zurück.
Vor dem Landgericht geht es um die Frage, ob die beiden schon 2016 verurteilten türkischstämmigen Männer doch ins Gefängnis müssen. Sie hatten zwei Jahre sowie ein Jahr und neun Monate auf Bewährung erhalten. Der Bundesgerichtshof hatte die Aussetzung zur Bewährung aber kritisiert und das Urteil teilweise aufgehoben. Am kommenden Montag werden in Köln die Plädoyers erwartet, am Donnerstag könnte dann das Urteil fallen.