Prozessurteil Großmutter erstochen - acht Jahre Haft

Köln · Für den Mord an seiner Großmutter im Juni dieses Jahres ist ein 22 Jahre alter Mann am Freitag in Köln zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

 Das Landgericht Köln.

Das Landgericht Köln.

Foto: dpa/Oliver Berg

Für den Mord an seiner Großmutter im Juni dieses Jahres ist ein 22 Jahre alter Mann am Freitag in Köln zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht ordnete wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung des Angeklagten die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Tat hatte der junge Mann mit stark verminderter Schuldfähigkeit begangen.

Eine Psychiaterin und ein Psychologe hatten dem Deutschen in dem Verfahren attestiert, dass er weder die eigenen noch die Gefühle anderer wahrnehmen könne. Ursächlich sei eine schwere Kindheit. Der Angeklagte sei von seinem leiblichen Vater nicht gewollt gewesen, seine Mutter, der Stiefvater und die Stiefgeschwister hätten ihn aus dem Familienverband ausgeschlossen. Richterin Sabine Kretschmar sagte: „Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass wir uns in einer liebevollen und zugewandten Weise der Erziehung unserer Kinder widmen müssen.“

Nach dem Verlust von Arbeit und Wohnung Anfang 2019 war der Angeklagte kurzfristig bei seiner Großmutter in Köln untergekommen. Wegen seines Lebenswandels und der beharrlichen Weigerung, sich Arbeit zu suchen, kam es wiederholt zu Streitigkeiten. Dabei beschimpfte sie ihren Enkel unter anderem als „faulen Hund“. Das sei auch unmittelbar vor der Tat der Fall gewesen, so das Gericht. Der Angeklagte griff seine Großmutter von hinten an und würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit. Dann ging er in die Küche, holte ein Messer und stach der am Boden liegenden Frau acht Mal in die Brust. Anschließend floh er nach München, wo er wenig später gefasst wurde.

(dpa)
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